Baselbieter Regierungsrat will weniger Pflichtparkplätze bei Wohnbauten
Die Baselbieter Regierung will die Mindestzahl an Pflichtparkplätzen neu auch bei Wohnbauten reduzieren, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Gemeinden sollen dadurch mehr Autonomie erhalten.
Die momentan baugesetzlichen Vorschriften im Kanton
Baselland verlangen bei jeder gebauten Wohneinheit eine bestimmte Anzahl
Parkplätze – egal, ob die Bewohner ein Auto haben oder nicht. Vor diesem
Hintergrund soll das Raumplanungs- und Baugesetz geändert werden, wie die
Baselbieter Regierung am Mittwoch mitteilte.
Damit sollen Leerstände von Tiefgaragen und Landverbrauch für
nicht genutzte Parkplätze vermieden werden, heisst es. Diese Gesetzesänderung
hat die Bau- und Umweltschutzdirektion gemeinsam mit Vertretern des
Gemeindeverbands VBLG im Rahmen des «Verfassungsauftrag Gemeindestärkung»
erarbeitet. Nun muss der Landrat der Änderung noch zustimmen.
Mehr Autonomie für Gemeinden
Die Regierung will mit der Gesetzesänderung den Gemeinden
mehr Autonomie geben, wie sie die Parkplatzpflicht umsetzen. «Damit kommt der
Kanton einem gewichtigen Anliegen vieler Gemeinden, aber auch von Privaten,
gemeinnützigen sowie institutionellen Wohnbauträgern einen grossen Schritt
entgegen», heisst es in der Mitteilung. Für Gemeinden, die auf ihre neue
Regelungskompetenz verzichten, gelten weiterhin die kantonalen
Bestimmungen.
Damit die Zahl der Pflichtparkplätze bei Wohnbauten reduziert werden kann, sollen neu in der Verordnung abgestufte Reduktionsfaktoren von 1.0 bis 0.6 für Stammparkplätze (Anwohner) und für Besucherparkplätze eingeführt werden. Der Reduktionsfaktor bestimmt sich wiederum danach, wie gut das Gebiet mit öffentlichem Verkehr erschlossen ist. Schweizweit wird dafür eine standardisierte «ÖV-Güteklasse» verwendet, die dann bestimmen würde, welcher Faktor angewendet werden muss.
Derzeit beträgt der Berechnungsfaktor im ganzen Kanton 1,3 Parkplätze pro Wohnung. Die errechnete Summe wird immer aufgerundet. Bei zwei Wohnungen wären also drei Pflichtparkplätze zu erstellen. Künftig müssten es nur noch zwei sein (Rechnung 2 x 1,3 x 0,6 = 1,56).
Gemeinden könnten weniger Parkplätze vorschreiben
Gemeinden könnten mit einem Reglement diesen Umrechnungsfaktor sogar tiefer setzen, als es der Kanton in der Verordnung verlangt. «Theoretisch ist das möglich», heisst es auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA beim Baselbieter Bauinspektorat. Nur muss das Gemeindereglement gut begründet sein und von der Regierung akzeptiert werden.
Generell dürften Gesetz und Verordnung dazu führen, dass in dicht besiedelten Agglomerationen bei Wohnbauten weniger Pflichtparkplätze vorgeschrieben sein dürften, schätzt das Bauinspektorat. Im ländlicheren Baselbiet dagegen könnte sich allenfalls wenig bis nichts ändern – ausser die Gemeinde erlässt ein eigenes Parkplatzreglement.
Laut der Baselbieter Regierung ist mit der möglichen Reduktion
an Pflichtparkplätzen «keine relevante Verlagerung von Parkierungsbedürfnissen
auf die Allmend zu erwarten». Gesetz und Verordnung sollen im März 2022 in
Kraft treten. (sda/pb)