Plötzlich reich dank HRM2
Die Pilotgemeinde Winterthur hat es bereits hinter sich: Am 31. 12. 2013 betrug das Verwaltungsvermögen 462 Millionen Franken. Am 1. 1. 2014 plötzlich 787 Millionen. Der Grund dieses finanziellen Wunders ist banal: Mit der Umstellung der Buchhaltung auf das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell 2 (HRM 2), welches mit dem neuen Gemeindegesetz eingeführt wird.
Das folgende Rechenbeispiel des «Tages Anzeigers» (Artikel hier) zeigt, welchen Effekt die Umstellung auf HRM 2 bei Immobilien haben kann: Wenn die Stadt Zürich ein neues Schulhaus für insgesamt 100 Millionen Franken erstellt, geht sie heute rechnerisch davon aus, dass es Jahr für Jahr 10 Prozent an Wert verliert. Durch solche Abschreiber schrumpft der Betrag in den Büchern am Anfang rapid. Schon nach sieben Jahren ist das Schulhaus nicht mal mehr die Hälfte wert.
Die neuen, realistischeren Regeln verlangen von der Stadt stattdessen, gleich zu Beginn einer solchen Investition abzuschätzen, wie lange man das Schulhaus nutzen kann, bis es ausgedient hat. (Im Beispiel wären das 33 Jahre.) Der Wert des Baus nimmt nun während dieser Laufzeit schön regelmässig ab, bis er schliesslich null Franken erreicht. Die Diskrepanzen zum alten Rechnungsmodell sind vor allem in den mittleren Jahren beträchtlich: Bei einer Umstellung auf das neue Modell wäre ein solches Schulhaus, hätte man es im Jahr 2000 gebaut, in den Büchern plötzlich gegen 30 Millionen mehr wert.
Effekt in der Stadt Zürich: 1 bis 3 Milliarden
Da die Stadt Zürich öffentliche Gebäude und Anlagen im Wert von fast 4 Milliarden Franken besitzt, beträgt die Aufwertung im Eigenkapital laut «Tages Anzeiger» nach den Erfahrungen von Winterthur zwischen 1 und 3 Milliarden Franken. Doch dabei handelt es sich natürlich lediglich um Buchgeld. Die Stadt könnte also reicher erscheinen, als sie tatsächlich ist. «Es könnten Diskussionen um den Steuerfuss losgehen», lässt sich Thomas Kuoni, Chef der städtischen Finanzverwaltung, im «Tages Anzeiger» zitieren.
Die Stadt Zürich hat in der Vernehmlassung zum Gemeindegesetz eine Alternative zum neuen Rechnungsmodell verlangt. Und sie wurde erhört. Die Alternative besteht in einem sanfteren Übergang: Statt alle Gebäude neu zu bewerten, darf man am Stichtag Anfang 2019 bei bereits bestehenden Bauten auch den bisherigen Buchwert nehmen und von dort an nach den neuen Regeln weiterfahren. Noch ist offen, welche Option der Zürcher Stadtrat wählt. (aes, mit Material des Tages Anzeigers)