Paradiso muss erneut wählen
Die Tessiner Kantonsregierung hat den 2. April 2017 als Termin für die Wiederholung der Lokalwahlen in Paradiso festgesetzt. Dem voraus ging ein Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts, das den Beschwerdeführern von Lega und SVP aus der Tessiner 4000-Seelen-Gemeinde Recht gab.
Nicht alle Parteien anwesend
Diese hatten beanstandet, dass bei der Öffnung der Wahlumschläge für die Gemeindewahlen nicht Vertreter aller Parteien anwesend waren. Ihren Rekurs hatten sie bereits eingereicht, als die Wahlergebnisse für die Gemeinde noch nicht bekannt waren.
Schlussendlich blieb das Gemeindepräsidium gegenüber der vorangegangen Legislaturperiode in seiner Zusammensetzung unverändert: Neben vier FDP-Vertretern gibt es noch jeweils ein Mitglied von SP, Lega und CVP.
Für die Gemeindeexekutive bedeute der Entscheid nun faktisch eine «Blockade»: Bis zum kommenden April dürfe das «Municipio» nicht mehr über wichtige Geschäfte, die Ausgaben nötig machen, entscheiden. Neben der Gemeinderegierung, welche sieben Mitglieder zählt, wird auch der zwanzigköpfige Gemeinderat im kommenden April neu bestimmt.
Erste Wahlannullierung seit über 100 Jahren
Für den Kanton sei es in der jüngeren Geschichte eine Premiere, dass eine Gemeindewahl wiederholt werden müsse, sagt der Tessiner Staatsschreiber Arnoldo Coduri. Im 19. Jahrhundert war es zuletzt zu einer Annullierung wegen Betrugs gekommen. (sda/aes)