Ortsbild geht vor - Keine neuen Lärmschutzwände in Winterthur
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte der SBB im Juli 2011 grünes Licht zur Erstellung von zwei bis drei Meter hohen Lärmschutzwänden entlang den Geleisen durch das Winterthurer Quartier Inneres Lind gegeben. Dagegen gelangten Anwohner und die Stadt Winterthur ans Bundesverwaltungsgericht.
Freie Sicht über die Geleise würde unterbunden
In ihrer Beschwerde machten sie im Wesentlichen geltend, dass die vorgesehenen Lärmschutzwände das geschützte Quartier-Ortsbild zerstören würden. Die bestehenden Freiräume würden eingegrenzt und durchtrennt und die freie Sicht über die Geleise unterbunden. Zudem sei mit Sprayereien an den Lärmschutzwänden zu rechnen, was das subjektive Sicherheitsgefühl der Bewohner beeinträchtige. Anstatt der von der SBB geplanten Massnahme seien an den betroffenen Gebäuden Schallschutzfenster einzubauen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden nun gutgeheissen und den Genehmigungsentscheid des BAV aufgehoben. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Ihren Entscheid stützen die Richter in St. Gallen im Wesentlichen auf ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK).
Schutz der «Gartenstadt»
Die ENHK war zum Schluss gekommen, dass die betroffenen Quartiere durch die Lärmschutzwände gravierend tangiert würden. Ihr ursprünglicher Charakter als Teil der «Gartenstadt» Winterthur ginge durch die trennende Wirkung und die Zerschneidung des Grünraums verloren.
Nach Ansicht des Gerichts überwiegen damit die Interessen des Ortsbildschutzes diejenigen des Lärmschutzes. Mit der Möglichkeit von Schallschutzmassnahmen an den Gebäuden selber bestehe zudem ein milderes Mittel, um der Lärmproblematik zu begegnen. Schliesslich wäre es laut Gericht auch nicht zweckmässig, dort den Bau einzelner Lärmschutzwände zu gestatten, wo das Ortsbild nicht beeinträchtigt würde, weil dies zu einer Zerstückelung der ganzheitlich geplanten Lärmschutzmassnahme führen würde. (sda/aes)