07:33 KOMMUNAL

Oktoberfest: E-Scooter haben auf der Wiesn Zugangsverbot

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E-Scooter sorgen für Kopfzerbrechen bei der Münchner Polizei, denn sie werden gern von Betrunkenen für die Heimfahrt benutzt. Fürs Oktoberfest haben sich die Ordnungshüter sich einiges einfallen lassen, um Trunkenheitsfahrten zu verhindern.

Wenn auf der Wiesn die grosse Party steigt, bleiben E-Scooter draussen.

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Wenn auf der Wiesn die grosse Party steigt, bleiben E-Scooter draussen.

Die Bayern haben bekanntlich den Spruch: «Wer nicht mehr laufen kann muss halt fahren.» Und nein, das meint nicht immer, dass man sich alkoholbedingt besser ein Taxi nimmt oder wenigstens das Tram. Nun, zur Oktoberfestzeit, haben die Stadtoberen aber doch gewisse Bedenken, ob nicht dem einen oder anderen mit alkoholbedingten Gehschwierigkeiten die brillante Lösung einfallen könnte, flugs mit dem gemieteten E-Scooter nach Hause zu düsen.

Immerhin muss man da nur stehen können und hat sogar eine Lenkstange zum Festhalten. E-Scooter sind in Deutschland ja erst seit wenigen Monaten erlaubt. Aber das hat genügt, um sie zum bevorzugten Fortbewegungsmittel bei Trunkenheitsfahrten werden zu lassen.

700 gebüsste E-Scooter-Fahrer in zwei Monaten

Zwischen Mitte Juni, als die Gefährte offiziell erlaubt wurden, und Mitte August hat die Münchner Polizei gut 700 betrunkene E-Scooter-Lenker gestoppt. Den Beamten stinkt es längst. Jedes mal müssen sie die Betrunkenen erneut belehren, dass es sich bei den elektrischen Rollern rechtlich um Kraftfahrzeuge handelt und somit ab 0,5 Promille der Führerschein für einen Monat weg ist. Zwei Punkte in Flensburg und 500 Euro Strafe kommen noch oben drauf.

Und das für ein Gefährt, für das man an sich gar keinen Fahrausweis benötigt. Man kann sich lebhaft vorstellen, welchen Spass es macht, immer und immer wieder enthemmte Betrunkene einfangen und ihnen das erklären zu müssen und sich dabei von diesen gern auch noch beschimpfen zu lassen. Die Polizeidienststellen sind ohnehin schon knapp besetzt und es gäbe genug anderes zu tun. Fünftausend E-Scooter stehen in München zur Zeit zum Verleih bereit, es gibt für die Polizisten also einiges zu tun.

Wie also verhindern, dass ein paar ganz Schlaue unter den fünf bis sechs Millionen Menschen, die alljährlich des Bieres wegen zur Theresienwiese pilgern den Rückweg nach reichlich Alkoholkonsum auf dem E-Scooter zurückzulegen versuchen? Und wie verhindert man, dass diejenigen, die brav lieber laufen, über kreuz und quer rund ums Festgelände abgestellte E-Scooter purzeln?

Geheimwaffe Geofencing

Als erstes einmal gelten rund um die Wiesn dieselben weiträumigen Strassensperrungen wie für Autos. Die Absperrungen wurden mit funkelnagelneuen, vermutlich international verständlichen Hinweisschildern «NO E-Scooter» versehen, wie das zuständige Kreisverwaltungsreferat verkündet. Damit können schon mal keine Scooter ins Innere des alljährlich eingerichteten Sperrrings gelangen.

Die Vermieter der Fahrzeuge wurden verpflichtet, diese an den den fünf extra eingerichteten Sammelstellen und entlang des Äusseren Sperrings regelmässig einzusammeln und zu entfernen. So soll Scooter-Mikado durch achtlos liegengelassen Gefährte ebenso verhindert werden wie ein Anmieten der E-Scooter für den Rückweg von der Wiesen. Im Idealfall werden ja alle regelmässig durch die Vermieter weggeschafft.

Das alles reicht aber vermutlich noch nicht, um die Wiesnbesucher von Trunkenheitsfahrten abzuhalten. Daher hat man noch in die IT-Trickkiste gegriffen. Alle fünf in München aktiven Verleiher müssen zwischen 17 Uhr abends und 6 Uhr morgens Geofencing betreiben.

In einem erweiterten Radius von einem Kilometer um den Äusseren Sperrring rund um die Wiesn herum können dann keine Leihvorgänge mehr durchgeführt werden. Das heisst, dass man selbst im Bahnhofsviertel und am Stachus keine E-Scooter mehr mieten kann. Und auch keine mehr zurückgeben. Na dann Prost – und gute Heimfahrt mit der U-Bahn...

E-Scooter-Regeln in Deutschland

Wert tatsächlich zur Wiesn oder einfach nur so nach Deutschland reisen und zwischendurch einen E-Scooter mieten will – nachfolgend die seit Juni diesen Jahres gültigen Regeln:

Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Es darf sich jeweils nur eine Person auf dem Roller befinden. Wer mit Kindern reist kann die E-Scooter-Miete also vergessen. Der Nachwuchs darf auch nicht bei einem Erwachsenen mitfahren.

Benutzung von Velostreifen ist Pflicht. Wo sie fehlen müssen die elektrischen Roller auf die Strasse. Das Trottoir sowie Fussgängerzonen sind für sie grundsätzlich verboten, ausser sie sind durch entsprechende Beschilderung explizit freigegeben. Fahren auf dem Trottoir kostet zwischen 15 und 30 Euro.

Es gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Autofahren. Bussgeld wird ab 0,5 Promille fällig, auch wenn der Fahrer keine Ausfallerscheinungen zeigt. Es beträgt wie oben erwähnt 500 Euro. (ava)

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