Obwalden will Streusiedlungen bewahren
Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat signalisiert, dass er etwas gegen den Verfall der Streusiedlungen im Kanton zu tun gedenkt. Die Kantonsräte Albert Sigrist (SVP) und Peter Wälti (CVP) hatten in einer Motion verlangt, dass in Obwalden die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um neben der Bauzone und der Nichtbauzone eine Streusiedlungszone zu ermöglichen. Ökonomiegebäude, die in dieser neuen Zone liegen, sollen umgebaut und umgenutzt werden dürfen.
Richtplanänderung bringt nichts
Diesen Weg hält der Regierungsrat nicht für gangbar. Er schlägt dem Kantonsrat deshalb vor, die Motion in ein weniger verpflichtendes Postulat abzuwandeln. Mit einer Anpassung des kantonalen Baugesetzes könnten keine Streusiedlungszonen geschaffen werden. Gemäss den geltenden Bundesvorgaben müssten Gebiete für Streusiedlungen im kantonalen Richtplan ausgeschieden werden. Dabei müssen gemäss Regierungsrat genau eingezeichnete Gebietsperimeter bestimmt werden, in denen die historisch gewachsene Streubauweise und die Bausubstanz gesichert werden solle.
Für die Umnutzung der von den Motionären erwähnten Ökonomiegebäude bringe dies aber keine neuen Nutzungsmöglichkeiten, schreibt der Regierungsrat. Umnutzungen von Ökonomiegebäuden seien indes unter gewissen Voraussetzungen bereits heute möglich.
Der Regierungsrat zeigt sich bereit, das Anliegen der Motionäre zur Umnutzung von Ökonomiegebäuden weiterzuverfolgen. Neue Möglichkeiten könnten sich auch aus der Revision des Raumplanungsgesetzes des Bundes ergeben, schreibt er. Die Motion sei deshalb in ein Postulat umzuwandeln. (mgt/mrm)