Obwalden will Erbschaftssteuer abschaffen
Die Obwaldner Regierung will ab 2017 die Erbschaftssteuer abschaffen. Auch die Schenkungssteuer soll reduziert werden. Durch die beiden Änderungen hofft die Obwaldner Regierung auf den Zuzug Vermögender und damit trotz der Steuersenkungen auf Mehreinnahmen. Der Regierungsrat des Kantons Obwalden schickte eine entsprechende Teilrevision des Steuergesetzes in die Vernehmlassung.
Bereits heute verzichtet Obwalden bei Erbschaften und Schenkungen im engeren Familienkreis auf eine Erbschaftssteuer. Nun soll diese im Sinn einer Gleichbehandlung auch bei Onkeln, Tanten, Neffen, Nichten und Dritten abgeschafft werden.
Freibetrag für Schenkungen verfierfachen
Gleichzeitig will der Regierungsrat die Schenkungssteuer reduzieren. Zuwendungen an Selbstständigerwerbende oder für eine Unternehmensfortführung sollen befreit werden. Ebenso die Empfänger, wenn die schenkende Person mindestens fünf Jahre in Obwalden gewohnt hat. Im Übrigen sollen Schenkungen neu bis 20 000 und nicht nur bis 5000 Franken von der Steuer befreit werden.
Als Variante stellt die Regierung in der Vernehmlassung auch die Änderungen bei der Schenkungssteuer ohne Abschaffung der Erbschaftssteuer zur Diskussion. Sie spricht sich aber klar für eine Abschaffung aus.
«Vermögen heute doppelt besteuert»
Die Obwaldner Regierung sieht angesichts des internationalen Steuerwettbewerbs Handlungsbedarf. Mit der Abschaffung der Erbschaftssteuer würde der Kanton einen Standortnachteil beseitigen, schreibt sie in der Vernehmlassungsbotschaft. Obwalden sei im internationalen Steuerwettbewerb zwar grundsätzlich attraktiv, hält der Regierungsrat fest. Ein Nachteil in der Schweiz und in Obwalden sei jedoch die Kombination der Erbschafts- und Schenkungssteuer zusammen mit der Vermögenssteuer. Durch diese würden Gelder Vermögender doppelt besteuert. Die Vermögenssteuer sei in Europa eine Rarität.
«Der Kanton Obwalden verfolgt seit 2006 eine Steuerstrategie die sich positiv auf die Standortattraktivität auswirkt. Der Regierungsrat will diese gute Position weiter ausbauen, damit Steuerpflichtige mit hoher Wertschöpfung langfristig im Kanton bleiben und Neuansiedlungen erreicht werden», teilt der Regierungrsat mit.
Aufgrund der zunehmenden internationalen Steuertransparenz würden Vermögende künftig Hochsteuerländer verlassen, argumentiert der Regierungsrat. Sie würden Domizile suchen, die eine hohe Lebensqualität kombiniert mit einem attraktiven Steuersystem böten. Aus diesem Grund hält die Obwaldner Regierung den Zeitpunkt für optimal, die Steuerstrategie mit der Abschaffung der Erbschaftssteuer fortzusetzen.
Loch von 0,8 Millionen in der Kasse?
Obwalden rechnet bei der Abschaffung der Erbschaftssteuer aufgrund der durchschnittlichen Einnahmen zwischen 2008 und 2013 mit Ausfällen bei Kanton und Gemeinden von je 432 500 Franken. Aufgrund der gesteigerten Attraktivität rechnet der Regierungsrat jedoch mit dem Zuzug von Vermögenden und damit unter dem Strich mit mehr Steuereinnahmen.
Die Vernehmlassung dauert bis Ende Oktober. Der Kantonsrat soll sich im Frühjahr 2016 mit der Vorlage befassen. Der Regierungsrat will das Geschäft zudem dem Volk unterbreiten. Die Urnenabstimmung ist für den Herbst 2016 vorgesehen. In Kraft treten soll das revidierte Steuergesetz Anfang 2017.
In der Schweiz kennt einzig der Kanton Schwyz keine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die direkten Nachkommen müssen jedoch nur in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Waadt, Neuenburg und teilweise Luzern Erbschaftssteuern zahlen, in den anderen 22 Kantonen nicht. Die meisten dieser Kantone hatten früher einmal eine Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen, schafften sie aber ab. (sda/mgt/aes)