18:06 KOMMUNAL

Nidwaldner Regierung will Hochhäuser in Zentren zulassen

Teaserbild-Quelle: Bild: www.turmatthof-stans.ch

Grundsätzlich sollen Hochhäuser und höhere Häuser nur in Zentrumsgemeinden und wichtigen Arbeits- und Wohnorten in Betracht gezogen werden. Diese sind Stans und Hergiswil, wie aus dem von der Staatskanzlei veröffentlichen Konzept hervorgeht.

Wohnhochhäuser mit einer Gesamthöhe um 50 Meter hält der Regierungsrat für möglich etwa im Gebiet Bürgenberg Süd in Stans und in Ennetbürgen, Bürohochhäuser im nördlichen Teil von Stans. Denkbar sind gemäss Regierung höhere Häuser oder Hochhäuser auch in Buochs, Stansstad, Ennetbürgen, Beckenried, Ennetmoos und Oberdorf, sofern Projekte in die Umgebung des Ortes passen und die Kriterien der Raumplanung erfüllen.

Keine Hochhäuser hingegen will der Kanton in historischen Kernen, in Uferbereichen ausserhalb von Hafenstandorten, in Schutzgebieten und kleinen, ein- und zweigeschossigen Wohnzonen. Auch in ländlich-touristischen Gemeinden sollen Hochhausbauten Tabu sein, wie etwa in Emmetten, Dallenwil und Wolfenschiessen.

Regierung erwartet Revival

Das verabschiedete Hochhauskonzept soll bei der nächsten Überarbeitung in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden. Gemeinden können dann selber einzelne Hochhausgebiete ausscheiden.

Im Kanton Nidwalden existieren Wohnhochhäuser seit den 1960er Jahren. Die Siedlung Turmatthof (1966) in Stans etwa ist bis zu 27 Meter hoch, jene in der Schützenmatte (1974/1980) in Stansstad bis zu 24 Meter. Der Regierungsrat rechnet damit, dass es künftig wieder vermehrt Projekte für höhere Häuser geben wird.

Mit der Diskussion rund um die Eindämmung des Kulturlandverlustes und dem Ziel der Siedlungsentwicklung nach innen, werde der Bautypus Hochhaus weiter an Bedeutung gewinnen, schreibt der Regierungsrat. Absichten von Privaten in Form von Projektstudien in Ennetbürgen und Stans lägen vor.

Es bestehe der Bedarf nach übergeordneten Regeln für mögliche Standorte und nach Anforderungen an Verfahren und Bauten, schreibt der Regierungsrat. Das Konzept wurde unter der Leitung des Amtes für Raumentwicklung durch eine Arbeitsgruppe sowie ein Planungsbüro aus Zürich erarbeitet. (sda/aes)

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