Neues Schutzgebiet beim Eisweiher in Riehen
Weil das Gebiet des ehemaligen Eisweihers in Riehen BS der wichtigste Lebensraum für den Laubfrosch und andere gefährdete Tier- und Pflanzenarten im Kanton Basel-Stadt ist, wird es unter Schutz gestellt. Dies teilte der Regierungsrat mit. Damit entsteht eines der grössten Naturschutzgebiete des Kantons.
Quelle: Pia Mercedes Günauet, Pixabay-Lizenz
Der Laubfrosch, einer der Bewohner des neu geschützten Gebiets beim Eisweiher.
Bei der Eishütte, wo sich heute eine Wiese ausbreitet, befand sich einst ein Weiher, der für die Produktion von Eis und zum Schlittschuhlaufen genutzt worden ist. Gewässer gibt hier aber auch heute noch: In den 60er- und 80er-Jahren ist hier eine Weiheranlange angelegt worden.
Zusammen mit den angrenzenden Wiesen, Hecken und Waldflächen bildet sie laut Kanton “ein Hotspot der Artenvielfalt”. So sind hier neben Libellen und Heuschrecken selten gewordene Amphibienarten wie der Laubfrosch, die Gelbbauchunke und der Kammmolch unterwegs. Ihretwegen ist das Gelände nun als Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung (IANB) eingestuft worden. Zudem gedeiht in der Umgebung eine Vielzahl an Pflanzenarten. Eine davon ist die Spitzorchis, eine national geschützte Orchideenart. Dieser vielseitige Lebensraum sei unverzichtbar für die Landschaftsvernetzung , heisst es dazu in der Medienmitteilung.
Nutzung, Unterhalt und Pflege klarer definieren
Das Gebiet Eisweiher ist somit – nach den Unterschutzstellungen der angrenzenden Gebiete Weilmatten im April 2020 und Entenweiher im vergangenen Juni – Teil eines Schutzgebiets mit einer Fläche von über 20 Hektaren und eines der grössten seiner Art im Kanton Basel-Stadt. Auf diese Weise lassen sich laut Regierungsrat die Nutzung für die Erholung und Freizeitaktivitäten sowie die Unterhalts- und Pflegemassnahmen werden klarer definieren. Damit werde ein wichtiger Beitrag geleistet, die Biodiversität zu erhalten und die vielfältigen Naturwerte auch zukünftig erleben zu können. - Die Eisweiherhütte mit der angrenzenden Rasenfläche ist vom Schutzgebiet ausgenommen und steht wie bisher für Freizeitnutzungen zur Verfügung. (mgt/mai)