Mitholz: Vorarbeiten für Räumung starten im 2022
Die Vorarbeiten zur Räumung des Armee-Munitionslagers in Mitholz BE, das 1947 teilweise explodiert war, sollen 2022 in Angriff genommen werden. Der Bund startet dazu in diesen Tagen ein militärisches Baubewilligungsverfahren.
Während die Haupträumung ab 2031 laufen soll, werden die Vorarbeiten zur Räumung des Armee-Munitionslagers in Mitholz BE, das 1947 teilweise explodierte und in die Luft geflogen war, ab 2022 in Angriff genommen. Der Bund startet dazu noch diesen Monat ein militärisches Plangenehmigungsverfahren (MPV). Dieses ist mit einem zivilen Baubewilligungsverfahren vergleichbar und wird öffentlich aufgelegt.
Riskio einer Explosion eindämmen
Bei den Arbeiten handelt es sich hauptsächlich um bauliche Massnahem, die das Risiko einer Explosion oder die Auswirkungen einer solchen senken sowie die Haupträumung vorbereiten sollen.
Nicht alle Massnahmen bedürfen eines MPV. Zu den Arbeiten, die eines erfordern, gehören lokale Schutzmassnahmen im Bahnstollen gegen Steinschlag, der Teilrückbau und die Stilllegung der Anlage sowie temporäre Waldrodungen. Ebenfalls zu diesen Arbeiten zählen der Bau eines Hochdrucktors und die Errichtung zweier Stahlbetonpfropfen in den bestehenden Stollen, die verhindern sollen, dass bei einer Explosion der Druck nach Aussen dringt und dort Verwüstungen anrichtet. Beim VBS geht man davon aus, dass sich der Druck weitgehend im Innern abbauen kann, wenn in der Anlage beispielsweise Trennwände und andere Elemente ausgebaut werden. - Des Weiteren müssen Hohlräume und Klüfte verfüllt werden.
Kein MPV brauchen Schutzbauten für Strasse und Bahn, der Aufbau der Projektinfrastruktur sowie der Räum-/Entsorgungsinfrastruktur und der Abbau des 1947 von der Explosion verursachten Schuttkegels sowie des Dreispitzes mit Teilen der Fluh bis zum Niveau über dem Scheitel des Bahnstollens (ca. 1'010 M.ü.M.).
Waldrodung ab 2022
Sichtbarster Teil der Arbeiten wird die voraussichtlich anfangs 2022 startende Waldrodung vor dem felsigen Hügel sein, in dem das einstige Munitionslager untergebracht ist. Damit sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass der Schuttkegel und der vorderste Teil der Felskuppe ab 2024 abgetragen werden können. Dies wiederum ist nötig, weil sich darunter der Bahnstollen befindet, über den bis 1947 Munition ins Lager transportiert worden war. Das VBS will diesen verschütteten Stollen aus geologischen und aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen freilegen. Weiter will das VBS im Bahnstollen nicht explodierte Munition mit einer Art Schutzkissen vor allenfalls herunterfallenden Felsblöcken schützen.
Erste Mitholzerinnen und Mitholzer zügeln im 2025
Quelle: State Archive of Bern: BB 14.1.408, Public Domain
Das Stationsgebäude bei Blausee-Mitholz war 1947 praktisch vollständig zerstört worden.
Bei der Explosion vor bald 75 Jahren hatten neun Menschen ihr Leben verloren. Im 2018 sind Experten zum Schluss gekommen, dass die vom Lager ausgehende Gefahr grösser als zuvor angenommen sei. Schliesslich beschloss der Bundesrat Ende 2020, das Lager zu räumen. Die eigentlichen Räumungsarbeiten beginnen ab 2030.
Während rund zehn Jahren müssen die Bewohnerinnen und Bewohner von Mitholz ab 2030 ihre Häuser aus Sicherheitsgründen verlassen. Die ersten werden bereits ab 2025 zügeln müssen, wie seit Längerem bekannt ist. Dies, weil ab 2026 die Nationalstrasse und die Bahnlinie in Richtung Wallis besser geschützt werden sollen. - Im zweiten Quartal des kommenden Jahres werden die Mitholzerinnen und Mitholzer definitiv erfahren, ob ihre Gebäude zu jener Zone gehören, in welcher die Evakuation zwingend ist: Dann startet ein Mitwirkungsverfahren zum Sachplan-Objektblatt Mitholz. Der Bundesrat wird über die Genehmigung des Objektblatts entscheiden.
Das VBS erneuerte am Donnerstag sein Versprechen, diejenigen, die ihre Häuser verlassen müssen, fair zu entschädigen. Der Hauseigentümerverein (HEV) habe den laufenden Prozess der Liegenschaftsbewertungen überprüft und für korrekt befunden. Bis Ende Jahr sind die Bewertungen abgeschlossen. Auch will das VBS die Hilfe für die Betroffenen ab 1. Oktober ausgeweiteten. (mgt/sda/mai)