Mit Fähnchen gegen Brandlöcher
«Es ist nicht egal, wenn der Rasen wegen Einweggrills ins Gras beisst. Es ist teuer», schreibt Grün Stadt Zürich in einer Medienmitteilung. Um dafür zu sorgen, dass die Benutzer der Zürcher Grünanlager künftig nachhaltigere Grillvorrichtungen einsetzen, zeigt die Stadtgärtnerei nun Flagge: In ausgewählten Parkanlagen der Stadt wurde jedes Brandloch im Rasen mit einer Grillfahne gekennzeichnet.
Die Idee zur Sensibilisierungskampagne wurde von Grün Stadt Zürich in Kooperation mit der Festivalleitung des Zürcher Theaterspektakels entwickelt. Nebst Teilen des Arboretums und des Zürichhorns, der Bäckeranlage und der Fritischiwiese werden auch auf der Landiwiese die Brandlöcher mit Grillfahnen bestückt.
Das richtige Gerät verwenden
Flyer machen Parkbenützer darauf aufmerksam, dass Grillieren in Parkanlagen nicht grundsätzlich verboten ist, dass dafür jedoch nur Geräte verwendet werden sollten, deren Grillschale mehr als 30 Zentimeter Abstand zum Boden aufweist, um den Rasen nicht zu versengen.
Offenes Feuer ist gemäss der Allgemeinen Polizeiverordnung nicht gestattet. Wer grilliert, nimmt Rücksicht auf andere, löscht die Glut und entsorgt sie in den bereitstehenden Abfallbehältern.
300 Franken pro Brandloch
Auf den Grillfahnen werden die Kosten für einen durchschnittlichen Grillplausch mit einem Einweggrill jenen für die Instandstellung des Rasens gegenübergestellt. Ein Grillabend mit Würsten, Chips, Brot, Salat, Getränken und Einweggrill kommt dabei auf gut 30 Franken zu stehen. Die Rasenreparaturkosten hingegen betragen 300 Franken pro Brandloch. (mgt/mrm)