Liberalisierung bei Solaranlagen in Baselbieter Ortskernen
Die Neuregelung schöpft den Rahmen des revidierten Raumplanungsgesetzes des Bundes (RPG) aus, das am 3. März vom Volk gutgeheissen wurde. So sollen Solaranlagen in Kern-, Ortsbildschutz- und Denkmalschutzzonen bewilligt werden können, wenn sie «auf Dächern genügend angepasst» sind.
Was mit dieser Bedingung genau gemeint ist, wird allenfalls noch vom Bund festgelegt, wenn das RPG im Frühjahr 2014 in Kraft tritt. Bewilligt werden können sollen im weiteren auch Solaranlagen auf Kultur- und Naturdenkmälern, wenn sie diese «nicht wesentlich beeinträchtigen».
Meldepflichtig aber bewilligungsfrei
Im übrigen wären gemäss neuer Regelung Solaranlagen in Bau- und Landwirtschaftszonen im Baselbiet bloss meldepflichtig, aber weiterhin bewilligungsfrei. Zum Politikum geworden war dagegen in den letzten Jahren die Zulassung in den Ortskernen. Die jetzt im Landrat beratene Vorlage war während der RPG-Revision zeitweilig sistiert gewesen. (sda/aes)