Laubbläser in Zürcher Naturschutzgebieten bleiben verboten
Zürcher Landwirte, die in einem Schutzgebiet einen Laub- oder Heubläser einsetzen, erhalten auch in Zukunft keine Ökobeiträge. Die Auswirkungen der Geräte auf die Umwelt seien noch nicht langfristig geklärt, entschied das Verwaltungsgericht und liess einen Bauern abblitzen.
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Laubbläser dürfen auch künftig in Zürcher Naturschutzgebieten nicht eigesetzt werden, entschied das Verwaltungsgericht.
Weil diese kantonale Bestimmung einem faktischen Laubbläser-Verbot gleichkommt, hatte ein Landwirt einen Rekurs dagegen eingereicht. Wie aus dem Urteil hervorgeht, stützt das Gericht aber den entsprechenden Beschluss des Regierungsrates.
Das Laubbläser-Verbot sei nicht willkürlich erlassen worden, schreibt das Gericht. Die Geräte seien in Schutzgebieten zu Recht nicht erlaubt, weil deren Auswirkungen auf die Umwelt noch nicht abschliessend geklärt seien. Die Folgen des Laubbläser-Einsatzes seien möglicherweise erst nach langer Zeit sichtbar.
Definitiv ist das Verbot allerdings nicht: Wie das Gericht weiter schreibt, könne die Bestimmung gegebenenfalls angepasst werden, wenn die Unbedenklichkeit der Geräte erwiesen sei. (sda/aes)