Keine Kippen hinter Gittern
Von Patrick Aeschlimann
Seit Mai 2010 gilt in der Schweiz ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Gemäss Artikel 7, Absatz 1a der «Bundesverordnung zum Schutz vor Passivrauchen», ist das Rauchen in Gefängnissen aber weiterhin erlaubt. Das ist nachvollziehbar, rauchen gemäss Schätzungen doch gegen 90 Prozent der Insassen und es liegt in der Natur der Sache, dass sie die meiste Zeit über alleine in ihrer Zelle sitzen.
Schliesslich ist das erzwungene, kontemplative Nachdenken über sich und das eigene Fehlverhalten ein fester Bestandteil der Strafe. Die Zelle wird zu einer temporären Ersatzwohnung, und in den eigenen vier Wänden will einem in der freiheitsliebenden Schweiz zum Glück noch kaum jemand das Qualmen verbieten. Zudem ist auch niemand dem Passivrauch der Delinquenten ausgesetzt.
Wütende Häftlinge
Bekanntermassen dürfen die Kantone aber weitergehende Rauchverbote erlassen, was viele auch tun. Der Kanton St. Gallen geht in seinen Bestimmungen nun gar so weit, das Rauchen auch in Gefängniszellen zu verbieten. In den meisten Haftanstalten scheint dies keine gros-sen Wellen zu werfen – nicht so im Regionalgefängnis Uznach. Einige Häftlinge seien ob des Entzugsstresses regelrecht durchgedreht. Sie empfinden das Verbot als zusätzliche Strafe zum Freiheitsentzug und zur stark eingeschränkten Bewegungsfreiheit. Gefängnisleiter Marcel Hollenstein bestätigte gegenüber der Zeitung «Obersee Nachrichten» heftige Zwischenfälle: «Ja, es gab Ausraster. Bei zum Teil drei Päckchen Zigarettenkonsum am Tag ist dies nicht verwunderlich.»
Die Zeche für das aggressive Verhalten der Insassen müssen die Angestellten des Gefängnisses zahlen. Jobs, die auch ohne Zwangsnikotinentzug der Klienten schon anspruchsvoll genug sind. Warum verbietet der Kanton just denjenigen das Rauchen, die nicht einfach schnell für ein «Lungenbrötchen» ins Freie flüchten können? Es gehe nicht um die Gesundheit der Gefangenen, sondern «ausschliesslich um den Brandschutz in den Gefängnissen», erklärt Sigi Rüegg, Chef Regionalpolizei Kapo St. Gallen. «Wir entschlossen uns zu dieser Massnahme, nachdem es in Schweizer Gefängnissen zu Brandstiftungen gekommen war.» Er hält fest, dass kein generelles Rauchverbot herrsche, sondern dass die Gefängnisleitungen für wenigstens ein minimales Rauchangebot sorgten, etwa beim Spaziergang, im Gemeinschaftsraum oder bei Vorführungen.
Zwei Zellenbrände
Schweizweit zu reden gaben 2010 zwei Zellenbrände in den Untersuchungsgefängnissen Sissach und Arlesheim. Dennoch sieht die Regierung von Basel-Landschaft von einem Rauchverbot in den Zellen ab. In einem Bericht hält sie fest, dass den meisten Häftlingen bewusst sei, dass sie sich durch Brandstiftung selbst am meisten gefährdeten. Die Statistik zeige, dass Zellenbrände höchst selten seien.
Dazu komme, dass die Zellenausrüstung nicht oder nur schwer entflammbar sei. Die meisten Kantone teilen diese Ansicht und lassen den Inhaftierten wenigstens die Freiheit ungestört zu paffen. Das Abwägen zwischen Freiheit und Sicherheit gehört zu den immerwährenden Herausforderungen einer Gesellschaft, auch im Umgang mit ihren Gefangenen. Im Kanton St. Gallen hat Vater Staat entschieden, dass Inhaftierte auch ihr Recht auf die kleinsten Freiheiten verwirkt haben.