Kantone stimmen E-Gov-Vereinbarung zu
Bund, Kantone und Gemeinden treiben E-Government in der Schweiz seit 2008 gemeinsam voran. Der Steuerungsausschuss, der das gemeinsame Programm leitet, hat Ende 2014 eine Überarbeitung der bisherigen Grundlagen der Zusammenarbeit veranlasst. Bund, Kantone und Gemeinden erhielten im September 2015 die weiterentwickelte E-Government-Strategie und Bund und Kantone ihre überarbeitete Rahmenvereinbarung zur Genehmigung.
Gemeinde- und Städteverband tragen Strategie mit
Am 18. Dezember hat die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) die E-Government-Strategie Schweiz und die öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit 2016 – 2019 genehmigt. Der Bundesrat hatte beidem bereits im November zugestimmt. Der Gemeinde- und der Städteverband haben ihrerseits die Strategie unterzeichnet. Damit lancieren die drei Staatsebenen die E-Government-Zusammenarbeit ab 2016 neu.
Die KdK hat zudem ihre Vertreterinnen und Vertreter im Steuerungsausschuss gewählt. Neben dem Luzerner Regierungsrat Marcel Schwerzmann und dem Thurgauer Staatsschreiber Rainer Gonzenbach nimmt neu der Genfer Staatsrat, Pierre Maudet, für die Kantone Einsitz im Steuerungsausschuss.
Neuer Ausschuss soll E-Government-Zusammenarbeit verbessern
Die Organisation E-Government Schweiz ist ab 2016 neu aufgestellt: Neben dem Steuerungsausschuss, der für strategische Entscheide verantwortlich ist, kommt ein Planungsausschuss zum Einsatz. Dieser nimmt die operative Steuerung wahr und entlastet so den Steuerungsausschuss.
Der Planungsausschuss ist aus E-Government-Fachleuten aller Staatsebenen zusammengesetzt. Die neue Organisation stärkt die Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebenen auf politischer und fachlicher Ebene.
Bund, Kantone und Gemeinden fokussieren ihre gemeinsamen Anstrengungen ab 2016 auf strategisch bedeutsame Projekte und Leistungen. Sie setzen diese im Rahmen eines gemeinsamen Schwerpunktplans um. Der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz verabschiedet den ersten Schwerpunktplan 2016 – 2019 Anfang 2016. Für die Finanzierung von Schwerpunktplan und Geschäftsstelle stehen jährlich 5 Millionen Franken zur Verfügung, die Bund und Kantone paritätisch bereitstellen. (mgt/mrm)