10:28 KOMMUNAL

Kanton Zürich: «Teil-Privatisierung» des Wassers kommt vors Volk

Teaserbild-Quelle: meineresterampe / Pixabay

Die monatelangen Diskussionen rund um das Wasser im Kanton Zürich haben ein vorläufiges Ende gefunden: Der Kantonsrat hat das neue Zürcher Wassergesetz verabschiedet. Das letzte Wort dazu haben wird aber das Volk. Linke, GLP und EVP haben das Referendum gegen die Gesetzesvorlage beschlossen.

Brunnen mit Ente

Quelle: meineresterampe / Pixabay

Trinkwasser is ein emotionales Thema – die Privatisierung der Infrastruktur für viele eine rote Linie.

Die Auseinandersetzung zum neuen Wassergesetz blieb bis zum letzten Moment zähflüssig. Die Meinungen gingen zu weit auseinander, als dass man sich in der letzten Lesung – wie sonst oft üblich – aufs Abstimmen hätte konzentrieren können. Noch einmal wollten zahlreiche Ratsmitglieder ihrem Unmut Ausdruck verleihen. Zwar geht es in dritten Lesung, der Redaktionslesung, eigentlich nur noch um sprachliche Anpassungen – inhaltlich können gemäss Geschäftsordnung keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Dennoch diskutierte der Rat noch einmal fast zwei Stunde lang, bevor er das Gesetz mit 84 zu 77 Stimmen verabschiedete.

Die Linke, aber auch GLP, EVP und BDP kritisierten das vorliegende Gesetz. Von «Verschlimmbesserung», «Eigentumsfetischismus» oder von einem «übermütigen Pfusch» war die Rede. Der vernünftige Entwurf des Regierungsrats sei massiv verschlechtert worden. Ideologische Scheuklappen hätten den Blick auf das Wesentliche verwehrt.

Zankapfel Teil-Privatisierung

Für rote Köpfe sorgte vor allem ein Paragraf im neuen Gesetz, in dem es um die «Aufgabenübertragung der Gemeinden» geht. In der wochenlangen Debatte erlangte dieser aber als «Teil-Privatisierung der Trinkwasserversorgung» Berühmtheit (mehr dazu hier). Die Sozialdemokraten sprachen von einem «Schicksalsartikel». Darin geht um die Frage, unter welchen Umständen die Gemeinden ihre Wasserversorgung an juristische Personen – also private Unternehmen – auslagern können. Gemäss Gesetz dürfen die Firmen dabei nicht über mehr als die Hälfte des Kapitals und nicht über mehr als einen Drittel der Stimmrechte verfügen.

Für die SP ist damit aber eine «rote Linie» überschritten, sie sprach von einem Tabubruch. Die Wasserversorgung gehöre für alle Zeiten in die öffentliche Hand, betonte die Partei. Sie dürfe zwar von Aktiengesellschaften betrieben werden, aber diese müssten zu hundert Prozent dem Staat gehören.

Die Gemeinden hätten auch mit der neuen Formulierung noch das Sagen, betonte hingegen die bürgerliche Ratsseite. Dass Konzerne wie Nestlé oder Coca-Cola investieren, glaubt sie ohnehin nicht – denn die Unternehmen dürfen keine Gewinne aus den Wasserversorgungen abschöpfen. Das Argument der Teil-Privatisierung sei eine Mär, sagte der FDP-Sprecher.

Auch Baudirektor Markus Kägi (SVP) betonte, dass es nicht um die Frage einer materiellen Privatisierung gehe. Bereits heute stünden im Kanton rund private 40 Wasserversorgungsgenossenschaften unter der Aufsicht der Gemeinden. «Unfriendly Takeover sind ausgeschlossen», die Firmen dürften ja keine Gewinne machen.

Ein bürgerlich geprägtes Regelwerk

Das Gesetz regelt auch den Seezugang, den Hochwasserschutz und die Agrarland-Entwässerung. In vielen Punkten setzte die bürgerliche Mehrheit der Vorlage denn auch ihren Stempel auf. So etwa beim Konzessionsland, jenen Uferzonen, die im 19. und frühen 20. Jahrhundert aufgeschüttet wurden, um zusätzliche Fläche zu erhalten. Der Rat führte dort etwa einen zusätzlichen Schutz für die Besitzer dieser Flächen ein: Nutzungsbeschränkungen sind fast unmöglich, der Zugang zum See für die Öffentlichkeit ebenso. Zudem müssen die Landbesitzer entschädigt werden, sollte ihre Parzelle doch einmal wegen eines Projekts an Wert verlieren.

Und auch bei der Festlegung der Gewässerräume, in denen Einschränkungen fürs Bauen und für den Pestizideinsatz gelten, wurde auf Ersuchen der Bürgerlichen eine «grösstmögliche Schonung des privaten Grundeigentums» im Gesetz festgeschrieben.

Beim Hochwasserschutz schliesslich beschloss die bürgerliche Mehrheit, dass Eingriffe in die Bauzone auf ein Minimum zu beschränken und der Verlust von Fruchtfolgeflächen zu vermeiden seien. Gemeinden sollen zudem ein Veto-Recht erhalten, um Revitalisierungsmassnahmen an ihren Gewässern verhindern zu können.

«Weniger Naturschutz, weniger Zugang zu den Gewässern, weniger Hochwasserschutz, mehr Partikularinteressen, mehr Staat und Bürokratie» – dies sind denn auch die Kritikpunkte der GLP am neuen Wassergesetz. «Grund genug, das Behördenreferendum zu ergreifen», schreibt die Partei in einer Mitteilung. Grüne, SP, AL, EVP und GLP reichten dann auch gleich im Anschluss an die Verabschiedung des Gesetzes dieses Behördenreferendum ein. Die dafür nötigen 45 Stimmen kamen locker zusammen. Die SP ihrerseits wird parallel dazu auch versuchen, 3000 Unterschriften für das Volksreferendum zusammenzubringen. Am 13. Juli will sie mit der Sammlung beginnen. (sda)

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