Kanton Zürich regelt Nutzungsrechte für den Untergrund
Das Interesse an der Nutzung von Geothermie hat ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Den Anstoss zum neuen Gesetz gab aber auch eine Motion von FDP, BDP und Grünen aus dem Kantonsrat. Darin wird die Geothermie als «absolut zukunftsträchtige Technologie» bezeichnet.
Die Motivation weist darauf hin, dass in Pionierprojekte nur dann investiert wird, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen klar sind. Dieser Forderung will der Regierungsrat nachkommen.
Kanton ist «Herr des Untergrunds»
Ziel des Gesetzes sei es, Bevölkerung und Umwelt vor Schäden bewahren sowie Rechtssicherheit für Unternehmer und Investoren zu schaffen, teilt der Regierungsrat mit. Mit dem Gesetz will er klare Zuständigkeiten und transparente Verfahren festlegen.
Die Hoheit über den Untergrund liegt gemäss dem Entwurf künftig beim Kanton. Konzessionen für den Abbau von Bodenschätzen müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Überdies verlangt der Gesetzesentwurf, dass die Nutzung des Untergrunds mit den Nachbarkantonen koordiniert wird.
Fracking und Erdwärmesonden nicht betroffen
Des Weiteren werden Grabungen, Bohrungen und seismische Untersuchungen sowie die Gewinnung und der Abbau von Bodenschätzen mit dem vorgelegten Entwurf geregelt. Auch die Nutzung soll – insbesondere was die Energiegewinnung im grösseren Massstab betrifft – reglementiert werden. Dabei geht es in erster Linie um Geothermie-Kraftwerke oder die Förderung von Erdgas.
Nicht im neuen Gesetz berücksichtigt wird das Fracking. Angesichts des technologischen Wandels sei dies «nicht sinnvoll».
Ebenfalls ausgenommen sind Erdwärmesonden und Grundwassernutzungen bis jeweils 1000 Meter Tiefe. Laut Regierungsrat genügen die bereits bestehenden Regelungen.
Haftungsfragen werden geklärt
Zudem will der Regierungsrat mit Regelungen zu Sicherheitsleistungen und zur Haftung verhindern, dass allfällige Schäden an Umwelt oder Eigentum ungedeckt bleiben oder der Staat für private Tätigkeiten haften muss.
Rechtlich verankern will der Regierungsrat auch das Wissen über den Untergrund: Auch dieses gehöre der Öffentlichkeit. So sieht der Gesetzesentwurf vor, dass alle geologischen und hydrogeologischen Daten dem Kanton unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden müssen.
Die Baudirektion wird in den kommenden drei Monaten eine Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf durchführen. (sda/mrm)