Kanton übernimmt Stadtzürcher Rosengartentunnel und Rosengartentram
Gemäss dem kantonalen Strassengesetz läge das Projekt für die Entlastung der starkbefahrenen Rosengartenstrasse in der Zuständigkeit der Stadt Zürich. Mit einem Spezialgesetz soll nun die Verantwortung für das Verkehrsprojekt dem Kanton übertragen werden.
Damit werde der Bedeutung des Vorhabens und seinen Kosten Rechnung getragen, teilten Regierungs- und Stadtrat gemeinsam mit. «Damit können auch die kantonalen Organe und - bei einem Referendum - die Stimmberechtigten des Kantons über das Projekt befinden.»
Die Stadt Zürich werde in der weiteren Planung des Vorhabens unverändert miteinbezogen, heisst es in der Mitteilung. Dies sieht das ausgearbeitete Spezialgesetz vor.
Zerschnittenes Wohnquartier
Mit dem Bau von Strassentunnel und einer neuen Tramverbindung soll insbesondere «die Zerschneidung der Quartiere rückgängig» gemacht werden. Täglich fahren heute 56'000 Fahrzeuge die Rosengartenstrasse hinauf oder herunter. In der Spitzenstunde sind es 3400 - damit rollt praktisch jede Sekunde ein Auto, LKW oder Töff über diesen im Jahr 1972 als Provisorium eröffneten Teil der Westtangente.
Dieser Verkehr soll nun unter die Erde verlegt werden: Vorgesehen sind, wie Kanton und Stadt Zürich bereits im Oktober 2013 gemeinsam informierten, zwei Tunnelröhren mit je zwei Fahrstreifen, die in einem Bogen vom Ende der Hardbrücke zum Bucheggplatz führen. Ein Tunnel führt dann als Fortsetzung zweistreifig bis zum Portal Irchel.
Auf der entlasteten Rosengartenstrasse entstünde so der Raum, um eine neue Tramverbindung zu realisieren. Die Strasse könnte zudem wieder in eine Gemeindestrasse abklassiert und für den Velo- und Fussverkehr aufgewertet werden.
Kosten von rund einer Milliarde
Vor zweieinhalb Jahren gingen Regierungs- und Stadtrat von Kosten von rund 900 Millionen Franken aus. Es handelte sich um eine grobe Schätzung, die Bandbreite wurde damals mit 0,7 bis 1,1 Milliarden Franken angegeben.
Gemäss Mitteilung vom Dienstag werden die für den Kanton anfallenden Kosten nun auf 1,031 Milliarden veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Strassenfonds und dem Verkehrsfonds. Der Kanton Zürich erwartet zudem, dass sich der Bund mittels Agglomerationsprogramm beteiligt.
Der Regierungsrat legt nun das Spezialgesetz sowie den damit verbundenen Rahmenkredit dem Kantonsrat vor. Treten beide nach den erforderlichen Abstimmungen in Kraft, werden die weiteren Projektierungsschritte eingeleitet und die Vorprojekte erarbeitet.
Bereits in dieser Woche beginnen die Vernehmlassungs- und Mitwirkungsverfahren. Eingeladen sind insbesondere die Exekutiven von Städten und Gemeinden, kantonale Parteien, betroffene Quartiervereine und Interessengruppen in der Stadt Zürich sowie Verkehrsverbände. (sda/aes)