Kanton Freiburg führt Ethik-Charta für Prostitutionsgewerbe ein
Die beratende Kommission im Bereich der Prostitution hat eine Ethik-Charta für die Akteure des Prostitutionsgewerbes im Kanton Freiburg erarbeitet. Die Einhaltung der Charta ist nun Bedingung für die Erteilung einer Bewilligung zum Betrieb eines entsprechenden Etablissements.
Quelle: amanda pants (CC BY-ND 2.0)
Mit einer Ethik-Charta sollen Prostituierte im Kanton Freiburg besser geschützt werden (Symbolbild).
Ab sofort gilt für Personen, die im Kanton Freiburg im Prostitutionsgewerbe tätig sind, eine Ethik-Charta. Sie wurde von der beratenden Kommission im Bereich der Prostitution unter dem Vorsitz von Sicherheits- und Justizdirektor Maurice Ropraz erarbeitet und Ende Januar den Verantwortlichen der Etablissements, die für die Prostitution bestimmt sind, vorgestellt.
Diese haben die Charta positiv aufgenommen. Die Einhaltung der Charta gehört nun zu den Bedingungen für die Erteilung einer Betriebsbewilligung für ein solches Etablissement und wird in den Prostitutionssalons aufgehängt.
Grundsätze, Bedingungen und Massnahmen
Einleitend nennt die Charta die Grundsätze der «freien» Prostitution gemäss Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union: kein Verhältnis der Unterordnung bezüglich der Wahl zur Ausübung dieser Tätigkeit und der Arbeits- und Entlöhnungsbedingungen, Ausübung in eigener Verantwortung der Sexarbeiterin oder des Sexarbeiters und gegen ein Entgelt, das ihr oder ihm vollständig ausbezahlt wird.
Anschliessend werden die Bedingungen aufgeführt, die im Hinblick auf die Gesundheit, Würde und Sicherheit erfüllt sein müssen: nur geschützter Verkehr, Bereitstellung von Präservativen, keinerlei Anreiz zum Alkoholkonsum, Verbot des Konsums von Betäubungsmitteln, Recht zur Verweigerung einer Leistung, Anzeige jeder versuchten Zwangsanwendung oder sofortiger Beizug der Polizei bei Gefährdung.
Spezifische Massnahmen zur Information der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter werden ebenfalls genannt: Die Safer-Sex-Regeln sind aufzuhängen, die häufig gestellten Fragen der Kommission (FAQ), die in fünf Sprachen (Deutsch, Französisch, Englisch, Spanisch, Rumänisch) verfügbar sind, müssen zur Verfügung stehen und die Etablissementverantwortlichen müssen die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter auf verständliche Weise über ihre Arbeitsbedingungen informieren.
Mit der Ethik-Charta setzt der Kanton Freiburg eine der Empfehlungen des Bundesrats aus dessen Bericht «Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung» um.
27 Etablissements im Kanton Freiburg
Im vergangenen Jahr verzeichnete die Kantonspolizei Freiburg 240 Besuche in Prostitutionssalons und 12 Besuche in Dancings, führte 700 Kontrollen von Sexarbeiterinnen durch und hatte rund 30 Mal Kontakt mit Sexarbeiterinnen, die ihre Dienste im Internet anbieten. Es wurden 20 Verstösse gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer angezeigt. Am 1. Januar 2018 gab es im Kanton Freiburg 27 bewilligungspflichtige Salons, davon 20 in der Stadt Freiburg. (mgt/aes)