Kanton Bern willl Schwellenwerte anheben
Der Regierungsrat hat das Geschäft nun ans Kantonsparlament weitergeleitet. Der Grosse Rat wird sich erstmals in der kommenden Januar-Session mit der Änderung des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen beschäftigen. Die zweite Lesung ist für März 2014 vorgesehen.
Mit der Revision sollen die Schwellenwerte angehoben werden. Kanton und Gemeinden könnten also mehr Aufträge freihändig vergeben. Begrüsst wird dies unter anderem vom Gewerbeverband Berner KMU.
Heute kenne Bern noch tiefere Schwellenwerte als andere Kantone, hielt der Gewerbeverband Berner KMU Anfang Jahr bei der Präsentation der Gesetzesvorlage fest. Dies führe dazu, dass Unternehmen aus Nachbarkantonen sich an vielen bernischen Ausschreiben beteiligen könnten - umgekehrt sei dies aber oft nicht möglich.
Anders sieht es der Stadtberner Gemeinderat, wie aus seiner Vernehmlassungsantwort hervorgeht: Würden die Schwellenwerte angehoben, gebe es weniger Wettbewerb. Umso höher seien die Beschaffungspreise und damit die Kosten für Kanton Gemeinden.
Flexibilität für Gemeinden
Der Regierungsrat schlägt vor, dass für kantonale und kommunale Beschaffungen künftig genau die gleichen Schwellenwerte gelten sollen. Die Gemeinden sollen aber weiterhin tiefere Schwellenwerte vorsehen können, wenn sie dies wünschen.
Nach heute geltendem Recht können Aufträge aller Art bis 100 000 Franken freihändig vergeben werden. Neu soll dies bis 300 000 Franken im Bauhauptgewerbe möglich sein, bis 150 000 Franken im Baunebengewerbe und bei den Dienstleistungen sowie bis 100 000 Franken bei Lieferungen.
Schwellenwerte gibt es auch für die drei weiteren Verfahrensarten (Einladungsverfahren, selektives Verfahren und offenes Verfahren). Auch hier sollen die Gemeinden neu die gleichen Vorgaben wie der Kanton haben. (sda/aes)