Kanton Bern darf beim Kampf gegen Neophyten und Problemunkräuter nicht sparen
Der Kanton Bern muss bekanntlich sparen. Darum hat die Regierung die Grünpflege an Strassenrändern auf einen seitlichen Streifen von einem Meter beschränkt. Das Parlament nimmt den Kanton nun in die gleiche Pflicht wie private Landbesitzer: Gefährliche Pflanzen müssen besser bekämpft werden.
Quelle: Marcel Müller
Der bernische Grosse Rat überwies eine Motion, die verlangt, dass die Regierung geeignete Massnahmen trifft, dass sich Problemunkräuter und invasive Neophyten nicht von kantonseigenem Grund aus weiterverbreiten. Denn auch ausserhalb dieses gemähten Einmeterstreifens könnten an den kantonseigenen Strassenböschungen Problemunkräuter oder sogenannte invasive Neophyten, also gebietsfremde Pflanzen, wachsen und sich weiter ins angrenzende Land ausbreiten. Das betonten die Vorstösser aus den Reihen der SVP, der BDP, der FDP und der Grünen.
Sparwut als Problemkraut
Ein besonderes Ärgernis sind solche Problemunkräuter für die Bauern, wie Grossrat Fritz Ruchti (SVP) schilderte. Das Jakobskreuzkraut etwa sei für alle Wiederkäuer giftig. Die Wirkstoffe der Pflanze blieben auch im Heu oder in Silage wirksam. Das Gift reichere sich in den Tieren an und könne zu deren Tod führen. Es gehe keinesfalls darum, dass der Kanton auf seine Kosten das Land der Bauern pflegen müsse, betonte Ruchti. Wie andere Landeigentümer auch müsse der Kanton jedoch dafür sorgen, dass von seinen Grundstücken keine Gefahr für andere ausgehe, doppelte Ueli Lehmann (BDP) nach.
Wenn sich diese Problemunkräuter erst einmal vermehrten, könne man ihnen nur noch sehr schwer Herr und Meister werden, gab auch Thomas Knutti (SVP) zu bedenken. «Im Kanton Bern gibt es auch noch ein anderes Problemkraut: die Sparwut», stellte Antonio Bauen (Grüne) fest. Sie habe sich hartnäckig festgesetzt, gerade wie die Ackerdisteln. Nun gelte es aber auch die Konsequenzen zu tragen.
Parlament macht Druck auf Regierung
Die Regierung zeigte sich bereit, den Vorstoss entgegenzunehmen, wollte ihn aber gleichzeitig als erledigt abschreiben. Denn: das Problem sei den Mitarbeitern der Strasseninspektorate und des Tiefbauamts bekannt. Diese würden die Problemunkräuter auch ausserhalb des Einmeterstreifens bekämpfen, beschied die Regierung dem Parlament.
Der Grosse Rat gab sich damit nicht zufrieden. Um den Druck aufrecht zu erhalten, überwies das Kantonsparlament die Motion mit 132 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen. Die Abschreibung wurde mit 103 zu 29 Stimmen bei 4 Enthaltungen verworfen. (sda/aes)