Kanton Aargau publiziert Leitfaden für die Schaffung von Asylunterkünften
Die Situation bei der Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden ist nach wie vor sehr angespannt. Alleine dem Kanton Aargau dürften im laufenden Jahr mehr als 1500 Personen zugewiesen werden. Die Notwendigkeit, zusätzliche Asylunterkünfte zu schaffen, bleibt damit unverändert hoch. Ebenso wie das Erfordernis, dass die Schaffung von zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten zeit- und sachgerecht sowie im Einvernehmen zwischen Kanton und Gemeinden erfolgen kann, wie das Departement Gesundheit und Soziales mitteilt.
Die Aargauer Paritätische Kommission Kanton-Gemeinden im Asylwesen hat sich mit der Frage der Unterbringung von Asylsuchenden und der Art und Weise, wie geeignete Unterbringungsmöglichkeiten rekrutiert werden, befasst. Die Gemeindevertreter in der Kommission haben sich dafür eingesetzt, dass mit einem Muster-Dokument ein partnerschaftlicher Ablauf aufgezeigt wird, der im Alltag gemeinsam gelebt werden kann. Zuständigkeiten und Kommunikation bei der Rekrutierung einer Asylunterkunft sind dabei gleichzeitig modellhaft und konkret abgebildet.
Leitfaden für Kanton und Gemeinden
Nun hat der Vorstand der Aargauer Gemeindeammännervereinigung beschlossen, das Dokument allen Gemeinden im Kanton Aargau zur Verfügung zu stellen. Es bildet ab sofort den für Kanton und Gemeinden bestimmten Leitfaden bei der Schaffung von geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende. Die Rede ist dabei von kantonalen Asylunterkünften, in denen mindestens 20 Personen untergebracht werden. Nicht erfasst werden kleinere Unterkünfte, wobei Elemente des Ablaufschemas bei Bedarf selbstverständlich aufgenommen werden können. Der Leitfaden wird aufgrund der Erfahrungen, die bei der konkreten Anwendung gemacht werden, laufend angepasst und bedarfsweise mit zusätzlichen Dokumenten hinterlegt.
Studie zur Vorgehensweise unterwegs
Gleichzeitig ist die Fachhochschule Nordwestschweiz derzeit mit einem Studienauftrag befasst, der sich mit der künftigen Verhandlungsführung zwischen Kanton und Gemeinden befasst. Dabei geht es über den Leitfaden mit den konkreten Handlungsanleitungen hinaus darum, Vorgehensweisen aufzuzeigen, unter welchen die gesetzliche Verbundaufgabe besser erfüllt und die Beziehungen zwischen Kanton und Gemeinden gleichzeitig verbessert werden können. Dabei ist auch die Klärung von Schnittstellenproblemen ein Thema. Das Dokument soll bis Mitte 2015 vorliegen; es soll den Gemeinden ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. (mgt/aes)