Initiative gegen Umfahrung Uster-West ist doch gültig
Das Urteil sei gestern eingetroffen, sagte Andreas Varga von der Kommunikationsstelle der Stadt Uster. Weil jetzt aber Ferienzeit sei, gehe erstmal gar nichts. Die Geschäftsleitung des Gemeinderates kommt am 19. August wieder zusammen. Dann wird besprochen, wie es weitergeht. Von den Fristen her ist dies laut Varga kein Problem, da im Sommer jeweils ein vierwöchiger «Rechtsstillstand» gilt.
Die Initianten wollen «die zuständigen Organe» von Uster dazu verpflichten, sich «mit allen ihnen zur Verfügung stehenden politischen, demokratischen und rechtlichen Mitteln» gegen den Bau des kantonalen Strassenprojekts «Uster West» zu wehren. Der Gemeinderat erklärte die Initiative im Januar 2014 mit 30 zu 5 Stimmen für ungültig. Der Bezirksrat bestätigte diese Einschätzung.
Das Verwaltungsgericht sah dies nun anders: Die Initiative ist gültig. Allerdings können die Initianten ihr Begehren nicht, wie beabsichtigt, direkt dem Volk unterbreiten.
Laut Verwaltungsgericht muss es zuerst vors Stadtparlament. Dieses muss entscheiden, ob es der Initiative zustimmt oder sie ablehnt, ihr einen Gegenvorschlag gegenüberstellt oder den Stadtrat mit der Ausarbeitung einer ausformulierten Vorlage beauftragt.
Zudem kann der Entscheid des Verwaltungsgerichts innert 30 Tagen ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Jahrelanges Gezerre
Um die Umfahrungsstrasse ist seit Jahren ein Gezerre im Gang. Die Gegner führen vorab Argumente des Umwelt- und Naturschutzes ins Feld, die Befürworter die Verkehrsentlastung des Stadtzentrums.
Am 22. Oktober 2012 hatte der Zürcher Kantonsrat 21 Millionen Franken für die Umfahrungsstrasse mit einer Bahnlinienüberführung bewilligt. Nach Annahme der Kulturlandinitiative wurde das Projekt angepasst.
Erstellt werden solle eine 1150 Meter lange Strasse mit einem 470 Meter langen Überführungsbauwerk über die SBB-Linie. Die Projektfestsetzung war für Herbst 2014, der Baubeginn für 2015 geplant. Beides ist hinfällig. Die Projektfestsetzung verzögert sich wegen eines Rechtsstreits um die Abgrenzung zu einem Moorgebiet. (sda/aes)