In sieben Gemeinden liegt der Zweitwohnungsanteil neu über 20%
Was den Zweitwohnungsbau anbelangt, hat sich nur wenig verändert. In nur sieben Gemeinden können neu keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden, in lediglich vieren ist der Bau von Zweitwohnungen wieder erlaubt.
In insgesamt 337 Gemeinden - sie befinden sich vorwiegend in den Alpen - übersteigt der Zweitwohnungsanteil zwanzig Prozent: Hier dürfen keine Zweitwohnungen mehr erstellt werden. Dies zeigt die Auswertung der Wohnungsinventare der Gemeinden des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE). Die Situation hat sich nicht gross verändert; es sind nur geringfügig mehr Gemeinden als bei der letzten Berechnung im November 2024 (334).
Somit kommt konkret in sieben Gemeinden neu das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) zur Anwendung, hier dürfen neue Zweitwohnungen nur noch in Ausnahmefällen gebaut werden, zum Beispiel, wenn sie bewirtschaftet werden. Es sind dies:
- Reichenbach im Kandertal (BE)
- Basse-Allaine (JU)
- Heiligenschwendi (BE)
- Langenbruck (BL)
- Mauraz (VD)
- Rebévelier (BE)
- Scharans (GR)
Die neuen Zweitwohnungsgemeinden befänden sich im Prüfverfahren, schreibt das ARE. Sie erhalten Gelegenheit, die Daten für ihr Inventar zu aktualisieren. Neu unter den Wert von zwanzig Prozent fallen vier Gemeinden:
- Monteceneri (TI)
- Göschenen (UR)
- Seehof (BE)
- Tschiertschen-Praden (GR); neu Teil von Chur (GR)
Auch diese Gemeinden befinden sich im Prüfverfahren, mit Ausnahme von Tschiertschen-Praden, das mit Chur fusioniert hat. Mit dem ZWG setzte das Parlament die Zweitwohnungsinitiative, die im März 2012 vom Stimmvolk angenommen worden ist, um.
Wohnungen, die es vor Annahme der Initiative bereits gab oder für die eine Baubewilligung vorlag, dürfen frei umgenutzt werden. Damit ist es möglich, eine Erstwohnung als Zweitwohnung zu vermieten oder zu verkaufen. Manche Gemeinden fördern Erstwohnraum für Einheimische und Angestellte. (mgt/mai)