Im Video erklärt: Was ist ein Agglomerationsprogramm?
Am 12. Februar 2017 entscheiden Volk und Stände über die Schaffung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Analog zum bereits bestehenden Fonds für die Bahninfrastruktur soll der NAF in der Verfassung verankert werden. Der NAF soll die Basis schaffen, um das Nationalstrassennetz leistungsfähig zu halten und Engpässe zu beseitigen. Er ermöglicht zudem, dass der Bund Verkehrsprojekte in den Städten und Agglomerationen auch in Zukunft ausreichend unterstützen kann. Der zeitlich unbefristete neue Fonds soll voraussichtlich 2018 in Kraft treten.
Koordination der Verkehrs- und Siedlungsentwicklung
Neben dem Nationalstrassennetz geht es beim NAF auch um die Finanzierung von Projekten für den Agglomerationsverkehr. Nach Angaben des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) haben in den letzten Jahren 45 von 55 Agglomerationen von Bundesbeiträgen für Projekte des Agglomerationsverkehrs (Strasse, Bus, Tram, Fuss- und Veloverkehr) profitiert. Diese Finanzierung soll der NAF langfristig absichern. In einer ersten Phase sollen durchschnittlich rund 390 Millionen Franken pro Jahr vom Bund in Agglomerationsprojekte fliessen, wie das ARE mitteilte. Unterstützt werden dabei Projekte, die im Rahmen von Agglomerationsprogrammen von Kantonen, Städten und Gemeinden gemeinsam erarbeitet werden. Die Agglomerationsprogramme verfolgen das Ziel, die Verkehrs- und Siedlungspolitik gut aufeinander abzustimmen. Um genauer zu erklären, worum es bei solchen Agglomerationsprogrammen eigentlich geht, hat das ARE rechtzeitig vor der Abstimmung ein Youtube-Video veröffentlicht:
Das Agglomerationsprogramm ist also ein Planungsinstrument und soll gemeinde-, zum Teil auch kantons- und landesübergreifend die Verkehrssysteme der Agglomerationen verbessern und die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung koordinieren. Dazu legen die Trägerschaften das Zukunftsbild für die Agglomerationsentwicklung fest und erarbeiten entsprechende Strategien und Massnahmen. Mit dem Agglomerationsprogramm stellen die Trägerschaften dem ARE schliesslich einen Antrag auf Bundesbeiträge für ihre Verkehrsinfrastrukturen. (mgt/nsi)