Hohe Lasten in urbanen Zentren
Bei grossen Agglomerationszentren sind die Belastungen um 73 Prozent höher als bei den übrigen Gemeinden ihres Kantons; bei den mittleren und kleinen Agglomerationszentren sind die Belastungen um 33 Prozent beziehungsweise 9 Prozent höher (siehe Grafik in der Bildstrecke). Ins Gewicht fallen in den Zentren vor allem die Aufwendungen für soziale Sicherheit, öffentliche Ordnung, Sicherheit und Verteidigung sowie Kultur, Sport, Freizeit und Kirche. In absoluten Zahlen betrachtet sind diese Zentrums- und Sonderlasten vor allem in den grossen, aber auch in vielen mittleren Zentren hoch. Sie bedeuten im Vergleich zu den angrenzenden Gemeinden oft 1000 bis 2000 Franken Mehrbelastung pro Kopf – im Fall von Zürich sogar rund 3600 Franken.
In Zürich und Lausanne sind auch Umlandgemeinden betroffen
Die Agglomerationszentren weisen jedoch nicht nur höhere Aufwände, sondern auch höhere Erträge als die übrigen Gemeinden aus. Dies liegt an der höheren Steuerkraft der natürlichen und vor allem der juristischen Personen, teilweise auch an innerkantonalen Ausgleichssystemen. Allerdings reicht dies nicht immer aus, um den Mehraufwand zu decken, was manchenorts höhere Steuern zur Folge hat: In den Zentren der grossen Agglomerationen liegen die Steuersätze um 2 bis 4 Prozent und in den Zentren der kleinen Agglomerationen um 10 bis 13 Prozent über dem Durchschnitt der übrigen Gemeinden ihres Kantons. In den mittleren Agglomerationen sind die Steuern praktisch gleich hoch wie in den übrigen Gemeinden ihres Kantons.
Die Belastung der so genannten Umlandgemeinden, welche an die Agglomerationszentren grenzen, liegt im Durchschnitt meist nahe beim Rest des Kantons. Die Resultate zeigen allerdings, dass auch einzelne zentrumsnahe Umlandgemeinden mit hohem Urbanisierungsgrad von der sogenannten A-Stadt-Problematik (Alte, Arbeitslose, Ausländer, Arme etc.) finanziell betroffen sein können: In den Agglomerationen Zürich und Lausanne haben einzelne Umlandgemeinden bei der sozialen Sicherheit ähnlich hohe Ausgaben wie ihre Zentren.
Kein Trendwechsel erkennbar
Durch die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) im Jahr 2008 haben sich die Finanzierungsströme und die Zuständigkeiten teilweise geändert. Dies nicht nur zwischen Bund und Kantonen, sondern auch zwischen vielen Kantonen und ihren Gemeinden. Deshalb stellt sich die Frage, ob sich die Zentrums- und Sonderlasten seither verändert haben. Der Vergleich der aktuellen Daten mit denjenigen aus der Vorgängerstudie von 2005 ist aufgrund der veränderten Finanzstatistik, neuer Datengrundlagen und einer angepassten Methodik nur eingeschränkt möglich. Insgesamt lässt sich kein klarer Trendwechsel erkennen. Die relativen Mehrausgaben der Zentren sind gegenüber 2002 etwas gestiegen, besonders bei der sozialen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Hingegen hat die steuerliche Mehrbelastung tendenziell abgenommen.
Aus staatspolitischen Gründen sei ein Ausgleich der Zentrums- und Sonderlasten nach fairen Mechanismen anzustreben, teilt das Are mit. Die Finanzierung und der Ausgleich dieser Lasten sei deshalb ein Schwerpunkt der Agglomerationspolitik von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden. (mgt/aes)
Die Are-Publikation «Zentrums- und Sonderlasten in Agglomerationen»