Fristverlängerung für nachlässige Kantone bei Deponiesanierungen?
Für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Altlastenstandorten bezahlt der Bund unter Umständen bis zu 40 Prozent der Kosten. Schweizweit sollen rund 38 000 belastete Standorte existieren, von denen 4000 früher oder später eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen dürften.
Den Bundesbeitrag gibt es gegenwärtig allerdings nur, wenn es sich um Altlasten handelt, die vor dem 1. Februar 1996 abgelagert wurden. Strengere Regeln sollten dafür sorgen, dass ab diesem Zeitpunkt nur noch umweltverträgliche Deponien betrieben werden. Nicht alle Kantone setzten die neuen Regeln aber konsequent um: Ungenügende Deponien wurden auch später noch betrieben.
Deshalb will die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK) die Frist für die Ausrichtung von Beiträgen verlängern, und zwar um fünf Jahre auf den 1. Februar 2001, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Abgabesatz soll jedoch für Fälle zwischen 1996 und 2001 nur 30 statt 40 Prozent betragen. Ohne Bundesbeiträge kommt es laut UREK häufig nicht zu einer Sanierung innerhalb nützlicher Frist.
Anstoss für die Verlängerung gab eine parlamentarische Initiative von Luc Recordon (Grüne/VD). Die Kommission wollte allerdings der Forderung nach einer Frist bis Mitte 2023 nicht nachkommen und entschied sich für die kürzere Fristverlängerung. Die Vernehmlassung dazu läuft bis zum 15. Oktober 2013. (sda/aes)