Freiburger Staatsrat verfügt sofortiges Bauverbot in vier Gemeinden
Weil sie überdimensionierte Bauzonen und bislang keine Massnahmen ergriffen haben, dies zu korrigieren, hat der Freiburger Staatsrat für vier Freiburger Gemeinden ein vorübergehendes Bauverbot verhängt.
Das sofortige Bauverbot gilt für Meyriez und Auboranges sowie in den
beiden Gmeinden Chénens und Semsales in den Arbeitszonen. Dies geht aus
einer Mitteilung der Freiburger Direktion für Raumentwicklung von heute
Freitag hervor. Der Staatsrat stützt sich bei diesem Entscheid auf das
Bundesgesetz über Raumplanung, das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz
und den kantonalen Richtplan.
Wie dem Communiqué weiter zu entnehmen ist, sind die vier Gemeinden von der Direktion für Raumentwicklung schriftlich aufgefordert worden, Massnahmen zu treffen, aber dieser Aufforderung sind nicht nachgekommen. Das Bauverbot gelte, bis die betreffenden Gemeinden Massnahmen zur Redimensionierung ihrer Bauzone öffentlich auflegen.
Andere Gemeinden haben gehandelt: So
sind laut Communiqué im 2018 im kantonalen Richtplan 27 Gemeinden
aufgeführt worden, in denen die Bauzone redimensioniert werden musste.
23 Gemeinden hätten ihre Ortsplanung inzwischen bereinigt oder die
entsprechenden Massnahmen öffentlich aufgelegt. (sda/mai)