12:12 KOMMUNAL

Entlastung für Luzerner Gemeinden

Teaserbild-Quelle: Bild: chrisaliv (CC BY-SA 3.0)

Anfang 2016 wurde im Kanton Luzern die Gemeindeverteilung ausgelöst. Diese kam zum Tragen, weil der Kanton die Unterbringung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich aufgrund der vielen Zuweisungen nicht mehr selber sicherstellen konnte. Insgesamt wurden 49 Luzerner Gemeinden verpflichtet, innert zehn Wochen Unterkunftsplätze zur Verfügung zu stellen.

Gemeinden, die ihr Aufnahmesoll nicht erfüllten, mussten gemäss Sozialhilfegesetz eine entsprechende Ersatzabgabe entrichten.

«Kanton ist gut aufgestellt»

Die Zahl neuer Asylgesuche in der Schweiz hat seit dem Sommer stetig abgenommen. Der Kanton schuf währenddessen durch die Eröffnung neuer Asylzentren in Buttisholz, Oberkirch und Geuensee weitere Unterkunftsplätze. Mit den Anlagen in Schötz, Meggen, Ruswil und Horw stehen zudem weitere Anlagen als strategische Reserve bereit.

«Der Kanton verfügt momentan über insgesamt fast 500 Reserveplätze. Damit sind wir gut vorbereitet, falls die Zahl der Asylgesuche wieder stark ansteigen sollte», erklärt Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf und ergänzt: «Trotzdem möchten wir vor allem die Gemeinden, die ihr Aufnahmesoll noch nicht erfüllen, dazu ermutigen, weiterhin nach möglichem Wohnraum zu suchen.» Dies im Hinblick darauf, dass der Kanton bei Bedarf die Gemeindeverteilung auch 2017 ausrufen könnte. «Da der Kanton sehr viel besser aufgestellt ist als noch vor einem Jahr, ist die Wahrscheinlichkeit dafür aber eher tief», so Guido Graf.

Elf Gemeinden zahlen Ersatzabgabe

Von den 49 Gemeinden, die von der Gemeindeverteilung betroffen waren, hatten bereits 19 ihr Aufnahmesoll vor Inkrafttreten am 4. April 2016 erfüllt. 19 weitere Gemeinden erreichten die Vorgaben im Verlauf der nachfolgenden Monate. 11 Gemeinden haben nach wie vor nicht genügend Unterbringungsplätze geschaffen und müssen deshalb per Ende Jahr erneut Ersatzabgaben entrichten.

Insgesamt wurden den Gemeinden Ersatzabgaben in einer Gesamthöhe von 455 000 Franken in Rechnung gestellt. Dieser Betrag wird nun an jene Gemeinden überwiesen, die ihr Aufnahmesoll übererfüllt haben. (mgt/aes)

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