Effingen AG veröffentlicht unabsichtlich Namen der Sozialhilfe-Bezüger
Auf der Website der Aargauer Gemeinde Effingen wurde das Budget veröffentlicht – samt der Namen aller Personen, die Sozialhilfe beziehen. Weil es ein Versehen war, drohen der Verwaltung keine Konsequenzen.
Quelle: Google Street View
Im Gemeindehaus von Efffingen AG ist ein bedauerlicher Fehler passiert.
Die Information, welche Personen von einer Gemeinde finanziell unterstützt werden, unterliegt dem Datenschutz. Das weiss man auch in der 600-Seelen-Gemeinde Effingen im im oberen Fricktal. Dennoch kam es diesbezüglich vor kurzem zu einer Panne, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Im Vorfeld der November-Gemeindeversammlung wurden, wie üblich, sämtliche Akten – inklusive des Budgets 2018 – auf der Website der Gemeinde publiziert. Aus Versehen ist für eine kurze Zeit eine detaillierte Version, unter anderem mit Namen von Bezügern materieller Hilfe, aufgeschaltet worden. Ein Bürger hat dies entdeckt und dem kantonalen Gemeindeinspektorat gemeldet.
«Sobald wir auf diese Datenschutzverletzung hingewiesen wurden, haben wir das Budget auf der Homepage ausgewechselt», schrieb der Gemeinderat im November in einem Brief an betroffene Bürger. Darin betonte die Behörde: «Gemeinderat und Verwaltung bedauern dieses Versehen und bitten Sie um Entschuldigung. Wir hoffen, dass Ihnen keine Unannehmlichkeiten daraus entstanden.»
Gemeindeschreiberin Barbara Kestenholz sagt gegenüber der «Aargauer Zeitung», dass die Gemeinde es begrüsst hätte, wenn der aufmerksame Bürger den Fehler direkt an die Gemeinde und nich an eine kantonale Stelle gemeldet hätte. Dann hätte diese die Budget-Version auf der Website umgehend ausgetauscht.
Keine Konsequenzen für Gemeinde
Der Aargauer Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz, Gunhilt Kersten, ist bisher kein solcher Fall im Kanton bekannt. Tätig wird sie von Amtes wegen oder auf Anzeige hin. Stellt sie eine Verletzung der Vorschriften über den Datenschutz fest, kann sie der betreffenden Gemeinde eine Empfehlung abgeben.
Im Fall der Gemeinde Effingen sei keine Anzeige eingegangen, sagt Kersten gegenüber der «Aargauer Zeitung»: Die Erteilung einer Empfehlung von Amtes wegen sei nicht angezeigt, weil die betreffende Gemeinde die Namen der Sozialhilfebezüger versehentlich und nicht vorsätzlich bekannt gegeben hat und sie nach Bekanntwerden des Fehlers sofort von der Website entfernt hat.
Ein Anlass für eine Empfehlung wäre dann gegeben, wenn ein «Systemfehler» vorliegen würde, wenn die Gemeinde nicht wüsste, dass es sich bei Daten von Sozialhilfebezügern um besonders schützenswerte Daten handelt. Da der Datenschutzbeauftragten keine weiteren Fälle bekannt sind und der aktuelle Fall nicht auf Rechtsunkenntnis beruht, sieht sie keine speziellen Massnahmen vor. (aes)