Diessenhofen will kein Abwasser aus Tiefenbohrung
Im Rahmen von Pumpversuchen in der Geothermieanlage in Schlattingen bei Diessenhofen ist am 21. Februar aus noch unbekannten Gründen über eine Leitung, die abgekühltes Tiefenwasser aus der Bohrung in den Rhein ableiten soll, Öl ins Wasser gelangt. Um sicherzustellen, dass kein weiteres Öl in den Rhein gelangt, wurden Leitungsschächte mit Schiebern erstellt. Bis Klarheit herrscht, hat der Kanton weiteren Pumpversuche verboten.
Die massive Gewässerverschmutzung zeige, dass weitere fahrlässig, vorsätzlich oder durch Drittverschulden verursachte Umweltschäden niemals ausgeschlossen werden können, hält der Stadtrat von Diessenhofen in einem Schreiben fest.
Treibhäuser mit heissem Wasser heizen
Ein Gemüsebauer betreibt in Schlattingen bei Diessenhofen einen grossen Gemüseproduktionsbetrieb mit ausgedehnten Treibhäusern. Statt mit Erdgas und Erdöl heizt der Gemüsebauer seine Gewächshäuser mit Geothermiewärme.
Seit dem Projektstart im Dezember 2010 wurden zwei Bohrungen durchgeführt. Bei beiden Bohrungen wurde im Untergrund 65 Grad heisses Wasser gefunden, welches für die Beheizung der Treibhäuser hochgepumpt werden kann.
Um ein definitives Nutzungskonzept sowie ein Konzessionsgesuch zu erarbeiten, ist ein Langzeitpumpversuch ausstehend. Während den Vorbereitungsarbeiten für diesen Pumpversuch ist am 21. Februar mit Öl verunreinigtes Wasser in den Rhein gelangt. Der betroffene Bauer vermutet in einem Bericht der «Thurgauer Zeitung» Sabotage.
Gesundheit der Bevölkerung gefährdet?
Die Gesundheit der Bevölkerung ist laut dem Stadtrat von Diessenhofen gefährdet. So befände sich im Tiefenbohrungs-Schmutzwasser immer Schwefel und möglicherweise andere, die Gesundheit beeinträchtigende Stoffe. Nur einige hundert Meter unterhalb der beiden Einleitschächte im Rhein werde aus dem Grundwassersee das Trinkwasser für Diessenhofen gepumpt. Auch in Schaffhausen und andernorts werde das Trinkwasser gleich am Rheinufer gefördert und mithin wären Zehntausende von Menschen vom kontaminierten Einlauf betroffen.
Äusserst unzufrieden ist der Stadtrat mit dem Ablauf des Bewilligungsverfahrens durch die kantonalen Instanzen. Die Stadtbehörde kritisiert am bisherigen Verfahren insbesondere, dass das Landratsamt Konstanz beziehungsweise das Regierungspräsidium in Freiburg bezüglich einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach deutschem Recht über die Einleitung von betrieblich genutztem Wasser nicht angehört wurden. Die deutschen Amtsstellen seien auch nicht über den Ölunfall in Kenntnis gesetzt worden.
Bewilligungsverfahren wirft Fragen auf
Zudem habe auch die Öffentlichkeit einen Anspruch auf Bekanntgabe der jüngsten chemischen Analysen des belasteten Schmutzwassers. Ferner fordert der Stadtrat eine Kopie des schriftlichen Bewilligungsentscheids des Chefs des Amtes für Umwelt (AfU) für den Versuchsbetrieb vom 19. Februar 2016.
Es sei auch fraglich, ob für die Einleitung des Abwassers nicht von Anfang an das offizielle Konzessionsverfahren hätte eingeleitet werden müssen. Die Rechtsgrundlagen, belastete Flüssigkeit im Rahmen eines Probebetriebs versuchsweise in ein öffentliches Gewässer einzuleiten, seien nach Wissen des Stadtrats nicht vorhanden.
Das ursprüngliche Projekt habe ein geschlossenes Kreislaufsystem des genutzten Tiefenbohrungswassers vorgesehen, heisst es weiter. Nun liege ein ganz anderes Projekt unter Nutzung eines öffentlichen Gewässers vor, bislang ohne jede gültige Bewilligung. Das neue Projekt müsse zwingend ausgeschrieben und im Rahmen eines Konzessionsverfahrens nach dem Wassernutzungsgesetz samt baurechtlicher Prüfung beurteilt werden.
Der Stadtpräsident von Diessenhofen hat der Bauherrschaft darum eine kurze Frist gesetzt, um das erforderliche Gesuch einzureichen. Zudem wurde ein Bau- und Nutzungsstopp für die Leitung erlassen. (sda/aes)