Bundeszentrum für raschere Asylverfahren in Zürich ein Erfolg
Die beschleunigten Asylverfahren erfüllen laut dem Staatssekretariat für Migration (SEM) ihren Zweck. Sie seien gerechter, günstiger und schneller, heisst es in den Abschlussberichten des Testbetriebs in Zürich, der von Anfang 2014 während zwanzig Monaten lief.
Die Auswertungen zum Asyl-Testbetrieb zeigen: Die Asylverfahren konnten durchschnittlich 39 Prozent rascher durchgeführt und abgeschlossen werden, und die Beratung und Rechtsvertretung unterstützt faire und korrekte Verfahren.
Gemäss SEM bleiben Beschwerden viel eher aus, weil die Anwälte negative Entscheide nachvollziehbarer einordnen können. In den beschleunigten Verfahren gebe es auch weniger formale Fehler, gegen die man rekurrieren könnte.
Das wirkt sich positiv auf die Qualität der Entscheide aus und sorgt dafür, dass die Asylsuchenden das Ergebnis ihres Verfahrens besser akzeptieren - davon zeugt die tiefere Beschwerdequote. Sie war im Testbetrieb mit 17,1 Prozent um ein Drittel niedriger als im Regelbetrieb.
Support für Asylgesetzrevision
Die Befunde sind Wind auf die Mühlen der Befürworter des neuen Asylregimes. Dieses hat zum Ziel, die Mehrheit der Asylverfahren rascher als bisher in regionalen Zentren des Bundes rechtskräftig abzuschliessen.
Das vom Parlament im vergangenen Herbst verabschiedete revidierte Gesetz sieht vor, dass die meisten Asylverfahren nach maximal 140 Tagen abgeschlossen sind. Die Asylsuchenden sollen für die gesamte Dauer des Verfahrens in Bundeszentren untergebracht werden. Damit die Verfahren trotz des hohen Tempos und der kurzen Beschwerdefristen rechtsstaatlich korrekt sind, sollen Asylsuchende eine kostenlose Rechtsvertretung erhalten.
Handlungsbedarf bei unkontrollierten Abreisen
Doch loben die vier für die Evaluation zuständigen externen Organisationen nicht alles. «Im Test kam es häufiger zu unkontrollierten Abreisen», schreibt das SEM. Weitere Optimierungsmöglichkeiten bestünden hinsichtlich der gezielten Steuerung kurzfristiger Schwankungen bei den Gesuchseingängen.
Auch die genaue Ausgestaltung des beratenden Vorgesprächs ist im Hinblick auf die Verfahrensgarantien und eine einheitliche Anwendungspraxis noch weiter zu prüfen und allenfalls anzupassen. (sda/aes)