Bundesrat spricht Mittel für dringliche Massnahmen
Die intensive Nutzung natürlicher Ressourcen durch Landwirtschaft, Mobilität, Siedlungsausdehnung und Freizeitaktivitäten liessen seit 1900 die Flächen der Auen um 70 Prozent, der Moore um 80 Prozent und der Trockenwiesen und -weiden um 95 Prozent schrumpfen. Mehr als ein Drittel aller untersuchten Arten der Schweiz ist laut Bundesrat bedroht. Die zunehmende Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten sowie der Klimawandel setzen die Biodiversität weiter unter Druck.
Sofortmassnahmen für die Biodiversität
Der Bundesrat will dieser Entwicklung entgegenwirken und hat deshalb in Ergänzung der bestehenden Anstrengungen von Bund und Kantonen für die Förderung der Biodiversität 80 Millionen aus dem Budget des BAFU umdisponiert sowie zusätzlich 55 Millionen Franken gesprochen. Diese Mittel dienen dazu, die dringendsten Sanierungs- und Aufwertungsmassnahmen rasch anzugehen. Sie werden tranchenweise eingesetzt (2017: 20 Mio. CHF; 2018: 35 Mio. CHF; 2019 und 2020 je 40 Mio. CHF). Die Kantone werden sich in ähnlichem Umfang an der Finanzierung der dringlichen Massnahmen beteiligen.
Diese Massnahmen haben zum Ziel, die Qualität der Biotope von nationaler Bedeutung zu verbessern und die Biodiversität im Wald zu fördern. Beispielsweise sollen alte, aber immer noch wirkungsvolle Drainagen und Entwässerungsgräben aus Mooren entfernt, Massnahmen gegen problematische gebietsfremde Arten getroffen sowie Waldreservate oder Alt- und Totholzinseln zur Unterstützung von Waldarten geschaffen werden.
Derzeit besteht für die Landesregierung dringender Sanierungsbedarf bei 25 Prozent der Amphibienlaichgebiete, 30 Prozent der Auen, 80 Prozent der Hochmoore, 30 Prozent der Flachmoore und 20 Prozent der Trockenwiesen und -weiden. In der Waldbiodiversität sind schwerpunktmässig die Förderung von Waldreservaten, von Alt- und Totholzinseln sowie von national prioritären Arten und Lebensräumen vorgesehen.
Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten
Die gesprochenen Mittel sollen auch zur Umsetzung von Massnahmen der Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten eingesetzt werden. Diese hat der Bundesrat ebenfalls gutgeheissen, um die durch diese Arten verursachten Schäden zu bekämpfen und künftige zu verhindern.
Invasive gebietsfremde Arten können sich negativ auf die Gesundheit von Mensch und Tier auswirken (etwa durch Allergien auslösende Pollen oder die Übertragung von Krankheiten), besonders empfindliche oder schützenswerte Lebensräume nachhaltig verändern (beispielsweise durch Verdrängung gefährdeter einheimischer Pflanzenarten) oder Infrastrukturen schädigen (z. B. durch Destabilisierung von Dämmen zum Hochwasserschutz). Teil der Umsetzung der Strategie ist die Harmonisierung und Anpassung der rechtlichen Grundlagen zu gebietsfremden Arten. Das UVEK hat nun den Auftrag, eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten. (mgt/aes)