12:01 KOMMUNAL

Bundesgericht: Urteilsrevision zu Walliser Hochspannungsleitung verlangt

Teaserbild-Quelle: Swissgrid

Ein bisher unbekannter geologischer Bericht zeigt auf, dass über die Hälfte der Strommasten der geplanten Hochspannungsleitung Chamoson-Chippis VS Naturgefahren ausgesetzt sind. Die Gegner fordern beim Bundesgericht eine Revision der Urteile. Aufschiebende Wirkung weist das Gericht jedoch ab.

Hochspannungsleitung

Quelle: Swissgrid

Die oberirdisch geplante Hoschspannungleitung Chamoson-Chippis im Wallis steht in der Kritik: Eine diesen Sommer aufgetauchte Studie zeigt, dass mehr als die Hälfte der Masten von Erdrutsch oder Steinschlag betroffen sein könnten. Das macht die unterirdische Variante finanziell wieder attraktiver (Symbolbild).

Mit der Hochspannungsleitung Chamoson-Chippis im Wallis soll ein wichtiges Teilstück im Schweizer Übertragungsnetz geschlossen werden. Die Leitungen von Swissgrid, SBB und Valgrid sollen auf den gleichen Masten gebündelt werden. Dadurch könnten rund 90 Kilometer Leitungen sowie 322 Masten zurückgebaut werden.

Die Gegner der oberirdischen Hochspannungsleitung verlangen vom Bundesgericht eine Revision der Urteile, mit welchen der Bau der Leitung bewilligt wurde. Das Bundesgericht hat nun die aufschiebende Wirkung trotz der bereits laufenden Arbeiten abgewiesen.

Wie das Bundesgericht in einer Verfügung festhält, würden die Arbeiten vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Esti) überwacht. Es weise zudem nichts darauf hin, dass Sicherheitsmassnahmen nicht eingehalten würden.

Die Fondation de l'Ermitage de Longeborgne und elf Privatpersonen haben das Revisionsbegehren beim Bundesgericht eingereicht. Wie aus der Verfügung hervorgeht, stützen sich die Projektgegner auf einen geologischen Bericht vom Juni 2016, der im vorangegangenen Verfahren vor dem Bundesgericht nicht in den Akten war.

Die Projekt-Gegner erfuhren erst diesen Sommer vom besagten Bericht. Darin wird festgehalten, dass 34 der insgesamt 52 geplanten Masten für die Hochspannungsleitung Naturgefahren wie Erdrutschen oder Steinschlägen ausgesetzt seien.

Klassischer Disput: Wegen Kosten nicht im Boden

Diese Tatsache hat gemäss der Stiftung und den elf Privatpersonen Auswirkungen auf die Kosten für die Hochspannungsleitung. Eine Verlegung der Leitung im Boden war aus Kostengründen verworfen worden.

Der aufgetauchte geologische Bericht hat auch im Walliser Grossen Rat für Aufregung gesorgt. Mitte September haben die Abgeordneten mit deutlicher Mehrheit einer dringlichen Initiative zugestimmt. Diese verlangt die Ergänzung des kantonalen Elektrizitätsgesetzes mit einem Artikel, der eine Unterbrechung der Arbeiten an einer Hochspannungsleitung erlaubt, bis die Detailplanung fertig gestellt ist. (sda/aes)

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