Bundesgericht muss über Spiezer Gemeindepräsidiumswahl entscheiden
Sie hat ein Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts von Anfang März ans oberste Schweizer Gericht weitergezogen. Das teilte die Spiezer Gemeindeverwaltung mit. Diese hat eine Kopie der Beschwerde erhalten.
Weiterhin bleibt deshalb die Ende November zur Gemeindepräsidentin gewählte Jolanda Brunner offizielle Vizegemeindepräsidentin, damit der Gemeinderat trotz hängiger Beschwerden handlungsfähig bleibt. Das bleibe so, sagte dazu auf Anfrage Tanja Brunner, die Spiezer Gemeindeschreiberin. Konkrete Probleme stellten sich durch das Fehlen einer Gemeindepräsidentin nicht, sagte die Gemeindeschreiberin weiter.
Den Gang durch sämtliche Instanzen bis nach Lausanne hat die mutmassliche Beschwerdeführerin – in Spiez ist es laut der «Berner Zeitung» ein offenes Geheimnis, dass es sich um ein vor Jahren abgewähltes Mitglied des Gemeindeparlaments handelt – bereits in anderer Angelegenheit angestrengt. Sie war damals vor den höchsten Richtern abgeblitzt.
Resultat längst akzeptiert
Im ersten Wahlgang der Spiezer Gemeindepräsidiumswahl von Anfang November hatte niemand das absolute Mehr erreicht. Deshalb wurde am 27. November eine Stichwahl nötig. Zugelassen waren die beiden Bestplatzierten, Jolanda Brunner (SVP) und Ursula Zybach (SP), nicht aber der nächstplatzierte Heinz Egli (BDP).
Dagegen reichte die Privatperson vor und nach der Stichwahl eine Wahlbeschwerde ein. Die Beschwerdeführerin verlangte unter Berufung auf übergeordnetes kantonales Recht, dass auch der Drittplatzierte antreten dürfe.
Anders sah es der Regierungsstatthalter. Spiez dürfe die Grundzüge des Wahlverfahrens wie jede bernische Gemeinde selber festlegen. Das kantonale Gesetz über die politischen Rechte komme nur dann zum Tragen, wenn eine Gemeinde keine eigene Regelung erlassen habe. Das Verwaltungsgericht stützte diesen Entscheid.
Zybach und Egli haben das Resultat längst akzeptiert. Die Wahlen seien fair gewesen, Brunner sei von einer eindeutigen Mehrheit gewählt worden, schrieben sie kurz vor Weihnachten in einem offenen Brief. Sie riefen die Beschwerdeführerin auf, die Sache auf sich ruhen zu lassen - vergeblich. (sda/aes)