Bundesamt für Raumentwicklung aktualisiert Zweitwohnungsliste
Zum vierten Mal seit Inkrafttreten der Zweitwohnungsverordnung am 1. Januar 2013 passt das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) die Liste im Anhang der Verordnung an. Die Liste führt jene Gemeinden auf, deren Zweitwohnungsanteil über 20 Prozent des Gesamtbestands der Wohnungen liegt. Diese Gemeinden dürfen keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligen. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Gemeinden die Baubewilligung an die Bedingung knüpfen, dass mit neu gebauten Liegenschaften touristisch genutzte Zweitwohnungen – so genannte «warme Betten» – entstehen.
Zwölf Gemeinden wirklich gestrichen
Seit November 2014 konnten 12 Gemeinden nachweisen, dass sie weniger als 20 Prozent Anteil Zweitwohnungen haben. Diese Gemeinden wurden vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) daher aus dem Anhang der Zweitwohnungsverordnung gestrichen. Es handelt sich dabei um Reichenbach im Kandertal BE, Isenthal UR, Dallenwil NW, Lavey-Morcles VD, Longirod VD, Saint-George VD, Saint-Saphorin VD, Vaulion VD, Movelier JU, Pleigne JU, Bonfol JU, Rocourt JU.
24 Gemeinden wurden von der Liste gestrichen, weil sie fusioniert haben. Dies betrifft die folgenden Gemeinden: Sternenberg ZH, Pontenet BE, Sornetan BE, Souboz BE, Alvaschein GR, Mon GR, Stierva GR, Tiefencastel GR, Alvaneu GR, Brienz/Brinzauls GR, Surava GR, St. Martin GR, Tomils GR, Ardez GR, Guarda GR, Lavin GR, Susch GR, Tarasp GR, Ftan GR, Sent GR, Arvigo GR, Braggio GR, Cauco GR und Selma GR.
Neu in die Liste aufgenommen wurden aufgrund von Fusionen die Gemeinden Petit-Val BE, Albula/Alvra GR, Domleschg GR und Calanca GR. Diese Fusionsgemeinden entstanden per 1. Januar 2015 aus Gemeinden, die bereits zuvor mehrheitlich auf der Liste fungierten.
Neu über 20 Prozent Zweitwohnungsanteil ohne Fusionstätigkeit weisen Brusio GR, Curio TI, Iragna TI und Leuk VS auf.
Das Zweitwohnungsgesetz und die neue Zweitwohnungsverordnung werden Anfang 2016 die derzeit geltende Zweitwohnungsverordnung, die seit dem 1. Januar 2013 in Kraft ist, ablösen. Wohnungsinventare, die die Gemeinden einreichen, werden dann aufgrund des neuen Zweitwohnungsgesetzes geprüft werden. (mgt/aes)
Die komplette Liste «Gemeinden, die unter den Geltungsbereich der Verordnung fallen» (PDF)