11:25 KOMMUNAL

Bund nimmt grüne Berufe in die Pflicht

Teaserbild-Quelle: Bild: U.S. Department of Agriculture (CC BY 2.0)

Der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) gilt gemäss Pflanzenschutzverordnung als besonders gefährlicher Schadorganismus, der in der Schweiz nicht verbreitet werden darf und konsequent bekämpft werden muss. Er befällt Laubbäume und kann sie zum Absterben bringen. Eingeschleppt wird er mit Verpackungsholz (z. B. Paletten) aus Asien.

Er ist in der Schweiz erstmals 2011 im Kanton Freiburg aufgetreten. Bis heute gibt es in der Schweiz vier Freilandbefälle. Die grössten Befälle wurden 2012 in Winterthur und 2014 in Marly FR entdeckt. Insgesamt wurden in der Schweiz bisher mehrere hundert lebende ALB, einige tote Käfer und zahlreiche lebende Larven gefunden.

Wertvolle Hinweise aus der Bevölkerung

Wird ein Befall möglichst früh entdeckt, können ihn die zuständigen Behörden rascher und besser bekämpfen. Deshalb sind auch Hinweise von Personen, die in «grünen» Berufen tätig sind (Gärtner, Landschaftsgärtner, Baumpfleger usw.), sowie Beobachtungen aus der Bevölkerung sehr wertvoll. So wurde der ALB-Befall in Berikon AG im Sommer 2015 dank eines aufmerksamen Gärtnerlehrlings entdeckt.

Um Berufsleute, die im Grünflächenunterhalt tätig sind, für die Befallssymptome des ALB zu sensibilisieren, arbeitet der von den Bundesämtern für Umwelt (Bafu) und Landwirtschaft (BLW) geführte Eidgenössische Pflanzenschutzdienst EPSD mit Verbänden der Grünen Branche zusammen und bietet Informationsmaterial und Schulungen an.

Wer einen verdächtigen Käfer sieht, sollte ihn fangen, wenn möglich lebendig in einen fest verschliessbaren Behälter geben, nach Möglichkeit fotografieren, auf Verwechslungsmöglichkeiten überprüfen und dann umgehend den zuständigen kantonalen Pflanzen- oder Waldschutzdienst informieren. (mgt/aes)

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