11:47 KOMMUNAL

Bund erwartet keinen raschen Durchbruch mit Eritrea

Teaserbild-Quelle: Bild: David Stanley (CC BY 2.0)

Der Umgang mit Asylsuchenden aus Eritrea ist im eidgenössischen Parlament ein Dauerthema. Bereits vor fünf Jahren forderten Parlamentsmitglieder ein Rückübernahmeabkommen, damit die Schweiz abgewiesene eritreische Asylsuchende in die Heimat zurückschicken kann.

Zuletzt hat sich eine Gruppe von Parlamentariern und kantonalen Exekutivpolitikern nach einer Eritrea-Reise zu Wort gemeldet. Sie fordert einen Migrationsdialog, der am Ende Rückführungen ermöglichen soll (mehr dazu hier). Einen solchen Dialog strebt auch der Bund an. So einfach ist die Sache aus dessen Sicht aber nicht.

Vorerst keine Bundesratsreise nach Eritrea

Zwar finden Gespräche statt, und das Staatssekretariat für Migration (SEM) führt regelmässig so genannte Fact-Finding-Missionen durch, um die Lage in Eritrea abzuklären. Der Besuch eines Bundesratsmitglieds wäre aber erst dann sinnvoll, wenn etwas Konkretes vereinbart werden könnte, sagt Eduard Gnesa, Sonderbotschafter für Migration.

Soweit sind die Schweiz und Eritrea aber noch nicht - obwohl der Bundesrat im Herbst beschlossen hat, den Dialog zu intensivieren. Gnesa setzt vor allem auf die Zusammenarbeit mit anderen Staaten. «Wir machen das Mögliche, aber alleine kann die Schweiz nicht so viel bewirken», hielt er fest.

Entwicklungshilfe nur punktuell

Zurückhaltend reagiert der Bund auch auf die Forderung der Parlamentarier nach einem umfassenden Entwicklungshilfeprogramm für Eritrea. Die Schweiz hatte solche Hilfe bis 2006 geleistet und war dann ausgestiegen, weil die Voraussetzungen vor allem für ein Controlling der Hilfsleistungen nicht mehr gegeben waren. So wurden beispielsweise Hilfsgüter vom Militär beschlagnahmt.

Nach Einschätzung der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) hat sich die Lage diesbezüglich nicht gebessert: Es fehlt an den nötigen Zusicherungen, um Eritrea zu einem Schwerpunktland der Entwicklungszusammenarbeit zu machen. Die Schweiz leistet aber punktuell Hilfe.

So unterstützt sie seit diesem Jahr das Projekt einer norwegischen Organisation für Jugendliche, die keinen Zugang zu staatlichen Ausbildungsstätten erhalten. Auch in Äthiopien - das eine grosse Zahl eritreischer Flüchtlinge beherbergt - unterstützt die Schweiz solche Projekte.

Menschenrechtslage dem SEM bekannt

Das SEM betont, die Lage werde laufend analysiert. Nach heutiger Einschätzung sei aber weder bei der Entwicklungshilfe noch bei der Asylpraxis eine Änderung möglich.

Die oft geäusserte Kritik, bei einem grossen Teil der Asylsuchenden aus Eritrea handle es sich um Wirtschaftsflüchtlinge, zielt aus Sicht des Bundes am Punkt vorbei: Aus welchen Gründen jemand flüchtete, sei bei der Anwendung des Asylgesetzes nicht die Frage. Entscheidend sei viel mehr, was den Betreffenden drohe, wenn sie in ihre Heimat zurück geschickt würden.

Dazu gebe es Tausende von Zeugenaussagen, sagte Gnesa. «Ich habe Mühe damit, wenn es heisst, man kenne die Menschenrechtssituation nicht.» Die Lage sei bekannt. Eritrea gewähre dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) keinen Zugang zu Gefängnissen.

Vor kurzem habe zwar erstmals seit vielen Jahren eine UNO-Delegation Zugang erhalten, allerdings nicht zu einem Militärgefängnis. Dazu stellte Gnesa fest: «Wenn Eritrea nichts zu verbergen hätte, würde es sich öffnen.»

Klar ist für das SEM, dass ein Augenschein vor Ort noch kein Bild ergibt, das Rückschlüsse für die Asyl- und Wegweisungspraxis zuliesse. Ein vollständigeres Bild gäben Berichte wie der Länderreport Eritrea, den das SEM 2015 für das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) erstellt hat.

Oder ein Bericht, an dem das EDA und das EJPD derzeit arbeiten. Thematisiert werden darin laut Gnesa auch die Grenzstreitigkeiten zwischen Äthiopien und Eritrea oder die Forderung Eritreas nach einer Aufhebung der UNO-Sanktionen. (sda/aes)

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