Bund aktualisiert Zweitwohnungsliste
Erstmals seit Inkrafttreten der Zweitwohnungsverordnung am 1. Januar 2013 wird der Anhang der Verordnung über Zweitwohnungen angepasst. Der Anhang enthält Gemeinden mit einem Anteil von mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen. Solche Gemeinden dürfen keine Zweitwohnungen mehr bewilligen, es sei denn, sie knüpfen die Baubewilligung an eine Bedingung, die sicherstellt, dass mit dem Bau touristisch genutzte Zweitwohnungen, so genannte «warme Betten», entstehen.
30 Gemeinden konnten nachweisen, dass sie weniger als zwanzig Prozent Zweitwohnungen haben und werden vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) von der Liste gestrichen. Es handelt sich dabei um: Aeschi bei Spiez BE, Begnins VD, Canobbio TI, Châtel-Saint-Denis FR, Collex-Bossy GE, Därstetten BE, Ebnat-Kappel SG, Escholzmatt-Marbach LU, Estavayer-le-Lac FR, Giswil OW, Grandevent VD, Gsteigwiler BE, Guttannen BE, Lauerz SZ, Locarno TI, Lostallo GR, Lungern OW, Ried-Brig VS, Romoos LU, Rüschegg BE, Saicourt BE, Saxon VS, Schangnau BE, Schwellbrunn AR, Seewen SO, Unteriberg SZ, Unterschächen UR, Urnäsch AR, Villeneuve VD und Wilderswil BE.
Rund 20 weitere Gesuche von Gemeinden befinden sich derzeit in Prüfung. Es ist damit zu rechnen, dass das ARE in den nächsten Monaten weitere Gesuche genehmigt. Das ARE passt deshalb den Anhang der Zweitwohnungsverordnung voraussichtlich im Herbst 2013 erneut an. Um die Gemeinden zu unterstützen, hat das ARE das Vorgehen für den Nachweis beschrieben und im Internet aufgeschaltet. (mgt/aes)