Beschwerde gegen Gemeindeabstimmung in Sachseln erfolglos
Die Botschaft zur Urnenvorlage landete bis am 5. Februar in den Haushalten. Die Beschwerde durch einen Stimmbürger ging jedoch erst am 5. März, also nach der Abstimmung, ein. Gemäss dem kantonalen Abstimmungsgesetz hätte sie allerdings innert drei Tagen nach Entdecken des Beschwerdegrundes eingereicht werden müssen, teilt der Obwaldner Regierungsrat mit.
Gegenstand der umstrittenen Abstimmung war ein Kredit über 163 000 Franken für den Ersatz einer Holzschnitzelheizung im Mehrzweckgebäude Flüematte durch eine Pelletheizung. Die Vorlage wurde knapp mit 51,6 Prozent Ja-Stimmen oder 1201 gegen 1126 Stimmen angenommen.
Der Regierungsrat erklärt, dass er die Beschwerde auch dann abgewiesen hätte, wenn sie fristgerecht eingereicht worden wäre. Sie sei inhaltlich unbegründet. Die Abstimmungsbotschaft sei ausgewogen und nachvollziehbar, die Stimmbürger seien ausreichen und korrekt informiert worden. (sda/aes)