Berner Kantonsparlament erhöht Fusionsdruck auf Gemeinden
Der bernische Grosse Rat will den Fusionsdruck auf finanzschwache Gemeinden leicht erhöhen. Mit diesem Ziel vor Augen hat er der Kantonsregierung den Auftrag gegeben, das Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) anzupassen.
Quelle: Dietrich Michael Weidmann (CC BY-SA 3.0)
Im Kanton Bern soll der Fusionsdruck auf Gemeinden leicht erhöht werden. Somit könnten mehr Gemeinden den Weg von Bangerten gehen, das 2016 mit Rapperswil BE fusionierte.
Heute erhalten finanzschwache Gemeinden gemäss Finanz- und Lastenausgleich (Filag) eine sogenannte Mindestausstattung, wenn ihr Harmonisierter Steuerertragsindex (HEI) den Wert von 86 nicht übersteigt. Diese Mindestausstattung ist ein Instrument des Finanzausgleichs. Das Geld stammt von finanzstarken Gemeinden und dem Kanton.
Der HEI zeigt die Pro-Kopf-Steuerkraft einer Gemeinde im Vergleich zum kantonalen Mittel. Wenn eine Gemeinde einen HEI von 100 hat, liegt sie genau im Durchschnitt aller bernischen Gemeinden.
Der Grosse Rat will nun, dass für den Erhalt der Mindestausstattung künftig ein HEI von unter 86 gelten muss, dass also weniger Gemeinden in den Genuss dieses Zustupfs gelangen. Welcher Wert genau gelten soll, kann die Regierung bestimmen.
Das Filag habe eine strukturerhaltende Wirkung und bremse Gemeindefusionen, findet die FDP-Fraktion, von welcher der Vorstoss stammt. Die Anzahl Gemeinden müsse aber im Kanton Bern sinken, doch müsse das freiwillig geschehen.
Zentrumslasten anders verteilt
Den Auftrag zur Senkung des Mindestausstattungs-Schwellenwerts erteilte der Grosse Rat bei der Beratung eines Berichts zur Erfolgskontrolle des Filag. Im Rat lautete der Tenor, grundsätzlich habe sich dieses Gesetz bewährt.
Drei Änderungen schlug die Kantonsregierung von sich aus vor. Dazu gehört, dass die pauschalen Abgeltungen der Zentrumslasten besser oder gerechter, wie die Regierung sagt, auf die drei Städte Bern, Biel und Thun verteilt werden sollen. Diese Änderung gab im Rat nur wenig zu reden. Bern wird nun ab 2019 etwas weniger Pauschalabgeltung erhalten. Biel und Thun bekommen etwas mehr. (sda/aes)