Bauvorhaben und belastete Standorte
In der Schweiz existieren rund 38 000 Standorte, die im Sinne der Altlasten-Verordnung durch Abfälle belastet sind. Diese beinhalten Ablagerungsstandorte, Betriebsstandorte wie auch Unfallstandorte.
Die Gesamtfläche der belasteten Standorte in der Schweiz umfasst jene des Kantons Zug, wobei rund die Hälfte der Standorte in einer Bauzone und meist gleichzeitig auch unterhalb von bestehenden Gebäuden liegt.
Bauvorhaben auf belasteten Standorten sind durchaus möglich und auch erwünscht. Dabei gilt es die in dieser Publikation aufgeführten Bedingungen und Verfahrensschritte zu beachten. (mgt/aes)
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