Baselbieter Gemeindeverband fordert strengeres Mehrwertabgabegesetz
Die Baselbieter Regierung schlägt im Entwurf des kantonalen Mehrwertabgabegesetzes einen Abgabesatz von 20 Prozent auf neu eingezontes Bauland vor. Das ist das bundesrechtliche Minimum. Zudem sollen Eigentümer ihre Planungskosten abziehen dürfen. Bei Aufzonungen und Umnutzungen sollen zudem Mehrwerte erst dann abgeschöpft werden, wenn die zusätzliche Nutzung mindestens die Hälfte der vorherigen ausmacht.
Für den Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) ist der Gesetzesentwurf so «nicht akzeptierbar». Die Baselbieter Stimmberechtigten hätten 2013 eine flächendeckende Planungsmehrwertabgabe eingefordert, doch die Kantonsregierung wolle nun «erhebliche Mehrwerte» ausklammern.
Profite zulasten der Steuerzahler verhindern
Verdichtungen, die Mehrwert generieren, brächten den Gemeinden zusätzliche Aufgaben, mahnt der VBLG. Diese aus allgemeinen Steuermittel zu decken, während Private profitieren, «könne nicht ernsthaft angestrebt werden». Die Regierung habe diesen Effekt wohl «übersehen».
Die Kosten Nutzungsplanverfahrens, welches die Mehrwerte schafft, müssten die Gemeinden tragen, nicht der Kanton. Sie müssten auch Erschliessungen, Grünanlagen etcetera bezahlen, die mit solchen Projekten nötig würden. Dafür sei ein Satz von 40 Prozent angemessen. Im Kanton Basel-Stadt sei ein Satz von 50 Prozent bestens etabliert.
Gemeinden hätten im Rahmen von privatrechtlichen Vereinbarungen über Infrastrukturbeiträge bei konkreten Projekten immer wieder festgestellt, dass ein Abgabesatz von 40 Prozent bei den Investoren «auf volle Akzeptanz» stosse. Diesen Sachverhalt hätten sie der Baudirektion auch mehrmals mitgeteilt, schreibt der VBLG.
Fixer Freibetrag von 20'000 Franken
Zur Entlastung von kleinen Bauvorhaben privater, nicht institutioneller Bauherrschaften schlägt der Verband die Einführung eines fixen Freibetrages von 20'000 Franken vor, der von der Abgabe abgezogen werden könnte. Eine solche Lösung kennen etwa die Kantone Basel-Stadt und Waadt. Dort liegt die Limite bei 10'000 Franken.
Mehrwertabgaben sieht das Bundesrecht schon seit 1979 vor. Seit zwei Jahren ist nun das revidierte Raumplanungsgesetz mit Vorgaben für eine Mehrwertabgabe in Kraft, das die Kantone bis in drei Jahren umsetzen müssen. Verspätete Kantone dürfen danach so lange keine neuen Bauzonen mehr ausscheiden, bis ihre Abgabe steht.
Der Landrat hatte noch 1997 eine kantonale Gesetzesvorlage abgelehnt. Die Gemeinde Münchenstein BL hatte bei einer grösseren Umzonung nicht mehr auf den Kanton warten mögen und 2013 eine kommunale Mehrwertabgabe eingeführt. Regierung und Kantonsgericht hatten sie zurückgepfiffen. Die Gemeinde zog vor Bundesgericht. (sda/mrm)