Auch Uri soll ein Gemeindegesetz erhalten
Uri gehört zu den wenigen Kantonen, die noch kein Gemeindegesetz haben. Die heutigen Bestimmungen in der Kantonsverfassung sind lückenhaft und ungenau. Der Landrat beauftragte deshalb 2014 den Regierungsrat, ein solches Gesetz auszuarbeiten.
Grundgedanken des Gesetzesentwurfes sei es, die Organisationsautonomie der Gemeinden zu stärken, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsbotschaft. Die verstärkte Autonomie bringe aber auch Pflichten mit sich.
Rechte und Pflichten
Neu sollen die Gemeinden verpflichtet werden, sich eine Gemeindeordnung zu geben. Für die Rechtsetzung zuständig sollen grundsätzlich die Stimmberechtigten sein, wobei die Gemeinden selbst sollen bestimmen können, was an der Gemeindeversammlung und was an der Urne entschieden werden soll. Rechtserlasse sind gemäss des Gesetzesentwurfes zu veröffentlichen.
Die Regierung will die Wahrung des Amtsgeheimnisses als ausdrückliche Pflicht der Gemeindebehörden im Gesetz verankern. Gelockert werden die Vorschriften, wie diese Behörden - der Gemeinderat, der Schulrat und der Sozialrat - zusammengesetzt werden sollen.
Neu geregelt werden gemäss des Vorschlages der Regierung auch die Aufgaben, die die Gemeinden zu leisten haben. Gemeinden können Aufgaben auch Dritten übertragen oder zusammen mit anderen Gemeinden erfüllen. Ausführlich geregelt werden die Zweckverbände, nur knapp die Gemeindefusionen. (sda/aes)