11:08 KOMMUNAL

Anwendung für elektronische Baugesuche in Zürich im Endspurt

Teaserbild-Quelle: © ETH Zürich / Alessandro Della Bella

Auch Zürich macht in Sachen E-Baugesuche vorwärts: Ende Juni wird die Applikation der Plattform «eBaugesucheZH» fertiggestellt. Ab September werden sechs Gemeinden das System testen. Für die Einführung harzt es aber noch bei rechtlichen Grundlagen.

Zürich, Symbolbild.

Quelle: photosforyou / pixabay.com

Zürich, Symbolbild.

Das Projekt «eBaugesucheZH» befindet sich zurzeit in der Realisierungsphase, wie das Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich mitteilt. Bis Ende Juni soll die Pilotapplikation für die elektronische Plattform finalisiert werden. Parallel dazu werden die Erweiterungen der Bausoftwaresysteme umgesetzt, um die Gemeinden mit der entsprechenden Software an die Plattform anzuschliessen.

In einer ersten Versuchsphase werden die Gemeinden Aesch, Aeugst am Albis, Dübendorf, Pfäffikon, Richterswil und Winterthur die Applikation von September bis November 2019 testen. Dabei werde die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems mit Anbindung an die Bausoftware der Gemeinden und der kantonalen Leitstelle für Baubewilligungen geprüft, wie das Amt mitteilt.

Die finale Abnahme des Systems ist für Ende 2019 vorgesehen. Danach soll im ersten Semester 2020 eine Beta-Phase folgen, in der 20 Gemeinden mit der neuen Applikation arbeiten werden. Interessierte Kommunen, die an dieser Phase teilnehmen möchten, können sich bei der Projektleitung unter samuel.zuber@bd.zh.ch melden.

Neue Rechtsgrundlagen nötig

Mit der Einführung von eBaugesucheZH werde die technische Voraussetzung für den elektronischen Baubewilligungsprozess zwar erfüllt, jedoch liessen die heutigen bau- und verwaltungsrechtlichen Rahmenbedingungen noch kein vollständig digitales Baubewilligungsverfahren zu.

So sind die Papierdossier und die handschriftliche Signatur im Kanton Zürich nach wie vor rechtsverbindlich, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Ende letztes Jahr wurde im Rahmen des Projekts eine Studie durchgeführt, die den Handlungsbedarf aufzeigte.

Um bis 2022 ein rein digitales Baudossier umsetzen zu können, braucht es einerseits neue Rechtsgrundlagen und andererseits müssen die einzelnen Digitalisierungsbestrebungen im Kanton miteinander verzahnt werden. In einem neuen Projekt sollen Lösungsansätze und Massnahmen dazu weiter vertieft werden. (mgt/pb)

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