Abstimmung zu Kongresszentrum in Montreux ungültig
In Montreux muss die Abstimmung über den Umbau des Kongresszentrums wiederholt werden. Dies beschloss das Verfassungsgericht. Grund dafür sind grobe Fehler, die im Vorfeld der kommunalen Abstimmung passiert sind.
Quelle: zvg
Kongresszentrum Montreux
Im Vorfeld der kommunalen Abstimmung über den Umbau des Kongresszentrums in Montreux VD, am 10. Februar 2019, sind grobe Fehler passiert. So haben 1397 stimmberechtige Ausländer wegen eines Computerfehlers keine Abstimmungsunterlagen erhalten.
Beim Projekt geht es um einen Projektkredit von 27 Millionen Franken, bei totalen Umbaukosten von 87 Millionen. Dieser war zum Schock der Stadt, der Tourismusbranche und der Verantwortlichen des Jazzfestivals von der Bevölkerung abgelehnt worden, mit gerade mal 94 Stimmen Differenz.
Die Panne bei der Abstimmung wurde von der Stadt Montreux entdeckt, welche die ausländischen Stimmberechtigten aufrief, ihre Stimme persönlich an der Urne abzugeben. Gemäss Behörden folgten 146 Personen diesem Aufruf.
In der Folge verlangte die Waadtländer Kantonsregierung vom Verfassungsgericht die Annulierung der Wahl, da die Unregelmässigkeiten den Wahlgang massgeblich beeinflusst hätten. Das Gericht folgte dieser Argumentation und erklärte die Abstimmung für ungültig. Diese muss nun wiederholt werden. (SDA/bk)