62 Prozent des Schweizer Stroms aus erneuerbaren Energien
Fast zwei Drittel des Stroms aus Schweizer Steckdosen stammen aus erneuerbaren Energiequellen, mehrheitlich aus Wasserkraft. Dies zeigt die Auswertung für die Kennzeichnung des Stroms des Bundesamts für Energie (BFE). Sie basiert auf Daten aus dem Jahr 2016.
Quelle: Nikater, gemeinfrei, Wikimedia Commons
Das Gros des Stroms aus Schweizer Steckdosen stammt aus Wasserkraft. Im Bild: Der Räterichsbodensee und der Grimsel auf dem Grimselpass.
Die Daten zum Schweizer Strom-Liefermix werden jährlich erhoben und im Stromkennzeichnungs-Cockpit (www.stromkennzeichnung.ch) veröffentlicht. Die neu publizierten Daten geben Aufschluss über die Stromlieferungen 2016. Dabei zeigte sich, dass insgesamt 62 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien stammt.
Ein Fünftel nicht identifizierbar
Diese 62 Prozent verteilen sich auf rund 56 Prozent Wasserkraft aus Grosswasserkraftwerken und auf rund sechs Prozent übrige erneuerbare Energien, das heisst auf Sonne, Wind, Biomasse und Kleinwasserkraft. Der aus Grosswasserkraftwerken generierte Strom ist leicht angestiegen, 2015 waren es noch 53,4 Prozent. Bei den übrigen erneuerbaren Energieträgern sieht es ähnlich aus, 2015 registrierte das BFE 4,9 Prozent.
Derweil sind 17 Prozent mit Hilfe von Kernkraft generiert worden. Diese Energiequelle ist zurückgegangen, im Vorjahr entstammte der Strom aus den Steckdosen noch zu 20,7 Prozent von AKW. Nicht verändert hat sich der Anteil an Strom aus Abfällen und fossilen Energieträgern: Er blieb konstant bei 8 Prozent. Die Herkunft von knapp 20 Prozent des Stroms konnte allerdings nicht identifiziert werden.
Herkunftsnachweis ist neu Pflicht
Wenn keine Herkunftsnachweise vorhanden waren, war es bis vor kurzem möglich, in der Stromkennzeichnung «nicht überprüfbare Energieträger» oder vielmehr sogenannten Graustrom auszuweisen. Seit Januar ist dies mit dem Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes nicht mehr möglich. Neu sind für die Stromkennzeichnung immer Herkunftsnachweise nötig, ebenso für den Verbrauch von Bahnstrom und für die Verluste durch (Pump-)Speicherung.
Zudem gilt die Herkunftsnachweis-Erfassungspflicht neu nicht nur für Anlagen, die Strom ins Netz einspeisen, sondern grundsätzlich für alle ans Netz angeschlossenen Anlagen, auch wenn diese den produzierten Strom vollständig vor Ort selber verbrauchen. Ausnahmen sind lediglich solche mit einer Anschlussleistung von höchstens 30 kVA oder einem jährlichen Betrieb von maximal 50 Stunden. (mai/nsi/mgt)