11:39 KOMMUNAL

24 Luzerner Gemeinden einigen sich auf Hochhauskonzept

Teaserbild-Quelle: Urs Rüttimann

Der Gemeindeverband Luzern Plus hat festgelegt, wo im Kanton Luzern grundsätzlich Hochhäuser gebaut werden können und wo nicht. Die Delegierten haben das neue Hochhauskonzept einstimmig gutgeheissen. Wird dagegen nicht das Referendum ergriffen, wird das Hochhauskonzept in den 24 Verbandsgemeinden behördenverbindlich.

Hochzwei

Quelle: Urs Rüttimann

Laut dem Eigentümer sind die beiden Hochzwei-Wohntürme bei der Luzerner Allmend die «höchten Gebäude der Innerschweiz». Künftig definieren die Luzerner Gemeinden zusammen, wo Hochhäuser gebaut werden dürfen.

Das neue Hochhauskonzept ersetzt dasjenige von 2008. Es lege Möglichkeitsgebiete für Häuser fest, die höher als 30 Meter seien, teilt der Gemeindeverband Luzern Plus mit. Zudem bestimme es den Umgang mit bestehenden und industriell genutzten Hochhäusern.

Das Konzept definiert Qualitätsstandards für den Bau, die Freiräume und den Schattenwurf sowie einheitliche Methoden für das Plangenehmigungsverfahren. Unabhängig vom Standort würden alle Beteiligten dieselben Rahmenbedingungen erhalten, teilte Luzern Plus mit. Dank des behördenverbindlichen Konzepts könne gemeindeübergreifend geplant und geordnet gebaut werden.

Hoheit bleibt bei den Gemeinden

Die im Hochhauskonzept festgelegten Möglichkeitsgebiete sind Gebiete, in denen die Gemeinden den Bau von Hochhäusern prüfen können. Bis ein Hochhaus gebaut werden könne, seien vertiefende Planungen sowie der Erlass eines Sondernutzungsplanes nötig, teilte der Gemeindeverband Luzern Plus mit. Die Hoheit für die Planung und Bewilligung bleibe bei den Gemeinden.

Der Gemeindeverband Luzern Plus versteht sich als Plattform für eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit in der Raumplanung, in der Mobilität, im Sport, in der Freizeit und in der Kultur. Ihm gehören Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Ebikon, Emmen, Gisikon, Greppen, Hergiswil NW, Hildisrieden, Honau, Horw, Inwil, Kriens, Luzern, Malters, Meggen, Meierskappel, Rain, Root, Rothenburg, Schwarzenberg, Udligenswil, Vitznau und Weggis an. (sda/aes)

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