Corona-Virus: Weniger schnell Konkurs für Unternehmen
Um unter der Coronakrise leidende Unternehmen zu entlasten, sind beim Bund weitere Massnahmen in Vorbereitung. Sie sollen weniger schnell Konkurs anmelden müssen. Die Nachlassstundung soll demnach auf sechs Monate ausgeweitet werden, wieSusanne Kuster, stellvertretende Direktorin im Bundesamt für Justiz (BJ), am Donnerstag vor den Bundeshausmedien erklärte.
Während dieser Zeit sollen weder Betreibungen erfolgen und noch ein Konkurs eröffnet werden können.«Den Unternehmen soll mehr Zeit bleiben für Sanierungsarbeiten», so Kuster. Die «abgesteckte provisorische Nachlassstundung»stabilisiere die Wirtschaft. Die geplanten Massnahmen befänden sich bis Freitagmittag in einer öffentlichen Konsultation.
Auch was die Aufrechterhaltung des Justizbetriebs anbelangt, plant der Bundesrat laut Kuster neue Massnahmen. Er will vor dem 19. April eine neue Standortbestimmung vornehmen. Bis dorthin habe die Regierung allen Akteuren eine Verschnaufpause verschafft, indem sie die Gerichtsferien vorgezogen und verlängert hat, sagte Kuster.
Rechtsstillstand bei Betreibungen «kein geeignetes langfristiges Instrument»
Wie Kuster erklärte, ist diese Pause von den Gerichten genutzt worden. Viele hätten Lösungen gefunden, um den Betrieb «recht gut»weiterführen zu können. Homeoffice und Videokonferenzen hätten auch im Justizwesen Einzug gehalten. Trotzdem gemäss Kuster bestehen weiterhin «praktische und rechtliche Probleme». Obwohl die Justiz derzeit den Kernaufgaben in allen Landesteilen gerecht werde, brauche es Nachbesserungen.
Schliesslich sei auch der Rechtsstillstand im Betreibungswesen «kein geeignetes langfristiges Instrument». Es handle sich lediglich um eine «kurze Atempause für Schuldner und Ämter». Der Bundesrat werde neue Massnahmen sorgfältig vorbereiten. (sda/mai)