13:25 CORONA-VIRUS

Corona-Virus und die Baubranche: Suva, Seco und SIA informieren

Teaserbild-Quelle: Couleur, Pixabay-Liznez

Fragen rund um den Alltag auf der Baustelle und im Planerbüro beantworten das Seco, die Suva und der SIA. Unter anderem geht es auch um die rechtliche Situation bei Baustellenschliessungen.

Händewaschen (Symbolbild)

Quelle: Couleur, Pixabay-Liznez

Eine Massnahme, die den ganzen Alltag betrifft, zu Hause und im Büro ebenso wie auf der Baustelle: regelmässig Händewaschen.

Stehen genügend Parkplätze für Privatautos für Mitarbeiter zur Verfügung? Benutzt jeder Mitarbeiter sein eigenes Arbeitswerkzeug? Verwenden alle Mitarbeiter eigenes Geschirr und Utensilien?

Solche Fragen listet die aktuelle Checkliste für Baustellen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf, die das Seco zusammengestellt hat und die seit Kurzem auf www.suva.ch bei der Suva herunter geladen werden kann. Unter demselben Link fndet sich noch ein weiteres Merkblatt mit allgemeinen Informationen zum Schutz vor dem Corona-Virus am Arbeitsplatz, ebenfalls vom Seco.

Daneben hat die Suva eine Hotline für Fragen rund um den Schutz von Arbeitnehmern vor dem Coronavirus eingerichtet; Sie ist von 8 bis 17 Uhr in Betrieb unter 041 419 60 00.

SIA: Rechtslage für Arbeitnehmer und Planerbüros

Ebenfalls ausführlich zum Schutz vor dem Virus und zu juristischen Fragen rund ums Thema informiert der SIA auf seiner Website www.sia.ch/de/aktuell/coronavirus und bietet zwei Informationsblätter auf zum Download an.

Das eine thematisiert die rechtliche Situation, vor allem aus Arbeitnehmersicht. Es werden Fragen behandelt wie: Darf ein Arbeitnehmer die Arbeit wegen Ansteckungsgefahr verweigern? - Welche Verpflichtungen haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei einer Einschränkung des öffentlichen Verkehrs? - Muss ein Betrieb seinen Angestellten weiterhin Lohn entrichten, wenn er aufgrund eines behördlichen Beschlusses geschlossen wird?

Das zweite Factsheet behandelt Baustellenschliessungen. Erstellt hat es die SIA zusammen mit der Usic. Es deckt ebenfalls rechtliche Themen in diesem Zusammenhang ab, die Planerbüros betreffen können und behandelt auch Organisations- und Führungsfragen. Überdies werden die Informationen von einer ausführlichen Linkliste ergänzt.

Für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus hat der SIA eine telefonische Kurzauskunft eingerichtet. Sie seht allen SIA-Mitgliedern jeweils für 30 Minuten bis auf Weiteres von Montag bis Freitag von 9 bis 12 und 13.30 bis 16.30 Uhr zur Verfügung (weitere Infos auf www.sia.ch). (mai/mgt)

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